Diese Rezension von Peter C. Mohr beleuchtet die bahnbrechenden Gedanken von Bernd Söhnlein in seinem Werk „Die Natur im Recht“, das eine Rechtsordnung entwirft, die der Natur eigene Rechte und Würde zuspricht. Anhand der historischen Entwicklung und der gegenwärtigen Gesetze in Deutschland hinterfragt Söhnlein den Menschen als Ausbeuter der Natur. Er fordert die Anerkennung der Natur als ökologische Person, um ihre Schutzbedürfnisse in der Verfassung zu verankern.
Die 16. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 16) in Cali, Kolumbien, vom 21. Oktober bis 1. November 2024, ist von großer Bedeutung für die Rechte der Natur, insbesondere für den Amazonas. Hier wird die Global Alliance for the Rights of Nature (GARN) die rechtliche Anerkennung von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen in zahlreichen Formaten und Veranstaltungen einbringen. Am 23. Oktober wird die Erklärung der Rechte des Amazonas präsentiert.
Am 1. Oktober 2024 erschien im Oekom-Verlag das Buch „Die Natur im Recht: Vision einer ökologischen Rechtsordnung“ von Bernd Söhnlein. Auf 200 Seiten präsentiert der Autor Visionen einer Rechtsordnung, die die Rechte der Natur anerkennt. Das Buch bietet eine verständliche Einführung in die Rechte der Natur, grundlegende theoretische und rechtliche Überlegungen zu den Eigenrechten der Natur, anthropozentrische Rechtsordnungen und vieles mehr. Wir geben Ihnen einen Einblick in das Buch und haben Rezensionen gesammelt.
Christine Ax, erste Vorständin des Netzwerks, spricht in der WDR 5 Quarks-Sendung über das Erfurter Urteil, die Initiative zur Grundgesetzänderung des Netzwerks Rechte der Natur sowie über die Erfolge der Rechte der Natur weltweit. Erfahre, wie dies unsere Beziehung zur Natur verändern könnte und welche Vorteile eine Anerkennung und Durchsetzung in Deutschland haben könnte. Jetzt die Sendung nachhören.
Am 02.08.2024 erkannte das Landgericht Erfurt erstmals die Rechte der Natur in Deutschland an. Christine Ax gibt einen Überblick über die Diskussion und die Reaktionen auf das Urteil. Zudem nehmen wir Stellung zu dem FAZ-Artikel „Die Natur braucht keine Rechte“.
Der Politologe Claus Leggewie präsentiert in einem äußerst sehenswerten Beitrag auf Das Erste in der ARD Mediathek seine Vision eines Naturparlaments. Angesichts des menschengemachten Klimawandels und des fortschreitenden Artensterbens, die die Erde an ihre Belastungsgrenzen bringen, fordert Leggewie entschiedenes Handeln und einen umfassenden ökologischen Wandel in der Politik.
Am 23. Juli 2024 fand an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt ein Treffen zum Thema „Rechte der Natur“ statt, bei dem auch unsere Vorständin Christine Ax teilnahm. Mehr über den Austausch, die Teilnehmenden aus Wissenschaft, Justiz und Zivilgesellschaft sowie die wichtigsten Punkte können Sie auf der Webseite der Universität Erfurt nachlesen.
Ende letzter Woche wurde am Landgericht Erfurt von Richter am Landgericht Dr. Martin Borowsky erstmals in Deutschland auch im Namen der Natur Recht gesprochen. Auch wenn es „nur“ um überschaubare Ansprüche eines Autokäufers in Sachen „Dieselskandal“ ging, hat das Urteil große Bedeutung. Es ist ein wichtiger erster Schritt zur Anerkennung der Rechte der Natur in Deutschland auf dem Wege des „Richterrechts“.
Am 20. Juli trafen sich Mitglieder des Vereins „Rechte der Natur e. V.“ zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung in Kassel. Satzungsänderungen, Nachwahlen und eine positive Jahresbilanz prägten die hybride Veranstaltung. Die Bewegung wächst deutschlandweit.
Berlin, 06. Juli 2024: Auf einer inspirierenden Tagung diskutierten Expert*innen, Wissenschaflter*innen und Aktivist*innen die Rechte der Natur und ihre Bedeutung für Mensch und Umwelt. Im Zentrum stand der wegweisende Erfolg der Mar Menor Bewegung in Spanien, die dem Mar Menor Rechtspersönlichkeit und eigene Rechte zusichern konnte.
Die britische Unterhauswahl am 4. Juli 2024 steht bevor. Die Green Party hat in ihrem Parteimanifest unter dem Punkt "Bringing Nature Back to Life" die Einführung eines neuen Gesetzes zu den Rechten der Natur angekündigt, das der Natur selbst Rechte zuspricht und zum Schutz sowie zur Wiederherstellung der Natur dienen soll.
Obwohl zentrale Themen wie das staatliche Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Einwanderung den britischen Wahlkampf dominieren, zeigen Umfragen des BBC-Projekts "Your Voice, Your Vote", dass auch der Klimawandel und der Naturschutz wichtige Anliegen der Wähler*innen sind. Am Samstag, den 22. Juni, marschierten über 60.000 Menschen in London unter dem Motto "Restore Nature Now" und setzten ein starkes Zeichen für den Schutz der Natur.
Am 18.06.2024 fand die vom Netzwerk Rechte der Natur, dem Nord-Süd-Forum München und der Informationsstelle Peru organisierte Veranstaltung zu den Rechten der Natur in Peru statt. Die indigene Gemeindeaktivistin Mariluz Canaquiry vom Volk der Kukama berichteten von der erfolgreichen juristischen Anerkennung des Marañon-Flusses als Rechtsperson. Juana Mamani von den Quechuas am Titicacasee erzählte von den Bemühungen ihres Volkes, diesen größten Binnensee Südamerikas, der von Austrocknung und Verschmutzung betroffen ist, zum Rechtssubjekt erklären zu lassen. Die Veranstaltung unterstrich die Bedeutung indigener Stimmen für die Rechte der Natur und wie wichtig die zivilgesellschaftliche Vernetzung ist. Sie machte auch deutlich, dass die Bedeutung der Rechte der Natur für die ökologische Transformation nicht alleine in der Verbesserung der Umweltgesetze liegt. Es geht auch auf die Beseitigung bestehender Ungleichgewichte vor Gericht.
Wie Dr. Andreas Gutmann und Jenny Garcia Ruales mit ihrem Beitrag auf der Inernet-Plattform "Verfassungsblog" darlegen, sieht es ganz so aus, als ob Martin Borowsky - Richter am Landgericht Erfurt, das europäische Recht dahingehend auslegt, dass die Natur bereits Rechte hat. Das ist eine ganz erstaunliche Entwicklung und könnte Rechtsgeschichte schreiben. Hier geht es zum Verfassungsblog.
Die Umweltminister*innen der EU-Mitgliedstaaten haben am 17. Juni 2024 im zweiten Anlauf den zentralen Baustein des European Green Deal und der Biodiversitätsstrategie, das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law – NRL), verabschiedet (1).Nach jahrelangen Verhandlungen, kontroversen Diskussionen und Gegenkampagnen mit Desinformation seitens konservativer und rechter Kräfte markiert die Verabschiedung des Gesetzes einen Sieg für Europas Natur und all jene, die Maßnahmen zur Bekämpfung des alarmierenden Verlusts der Biodiversität und Degradation der Natur gefordert haben. Ein dringend notwendiger Schritt: Der Zustand der Natur in Europa ist alarmierend, da über 80 % der europäischen Lebensräume in einem desolaten Zustand sind (2). Lesen Sie mehr..
Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Es ist ein großer Erfolg und wird von einer ganz großen Mehrheit der Deutschen in hohem Maße wertgeschätzt. 95 % der Deutschen halten den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für nur unwesentlich unwichtiger als die Menschenwürde. Aber nur 29 % gehen davon aus, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gut umgesetzt wird. Dies ist die höchste gemessene Diskrepanz zwischen der beigemessenen Wichtigkeit und der tatsächlichen Umsetzung einer Verfassungsnorm! Höchste Zeit also, der Natur und ihrem Schutz in unserer Verfassung den Rang zuzusprechen, der das grundlegend ändert, findet Karina Czupor, und führt dies in ihrem Artikel auf unserem Blog Rechte der Natur aus. Lesen Sie hier..
Mit einem bewegenden und informativen Beitrag hat der preisgekrönte Journalist und Autor Geseko von Lüpke über die bayerische Initiative für die Rechte der Natur berichtet. Denn in Oberbayern wollen Klaus Biegert und Hans Leo Bader und ihre MitstreiterInnen den Fluss Loisach zur Rechtsperson machen - stellvertretend für alle Flüsse, Ökosysteme, Biosphären. Damit könnte die Loisach für ihre Existenz in Freiheit und Würde klagen. Sie sind Mitglieder im Netzwerk Rechte der Natur und Teil der weltweiten Bewegung, die das anthropozentrische Rechtssystem transformieren wollen, damit die Natur nicht länger 'den Kürzeren zieht‘. Hier geht z um Rundfunkbeitrag auf Bayern 2.
Am 25. April war Prof. Frank Adloff zu Gast beim Netzwerk Rechte der Natur. Der Soziologe, der an der Universität Hamburg mit KollegInnen über die "Zukünften der Nachhaltigkeit" forscht, war einer der ersten Wissenschaftler, der die Rechte der Natur in den Fokus nahm.
Die Frage, was uns heilig ist, ist von Anfang an eine wichtige Dimension des "Rechte der Natur-Diskurses". Rita Homfeldt, Autorin beim Bayerischen Rundfunk", beschäftigte sich in ihrem Feature mit der Natur als "lebendigem Gegenüber" und dem Paradigmawechsel im Denken und Fühlen, der mit den Rechten der Natur - jenseits juristischer Spären - einhergehen kann. Sehr empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist auch die ARTE-Dokumentation "Was ist uns heilig".
Ende letzten Jahres wurden die Rechte der Natur in Bonn mit vielen Experten diskutiert. In diesem Video beantworten TeilnehmerInnen die Frage, ob und warum wir die Rechte der Natur brauchen.
Die Kampagne "Wir brauchen Blumen" wurde am 31. März in Frankfurt gestartet. Ein Jahr lang wird diese Kampagne - die von Batya Simon - Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur - als Privatperson konzipiert und organisiert wird, jeden Monat an einem andren Ort in Deutschland eine Kundgebung organisieren und mit Kunstaktionen auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Batya Simon, Organisatorin der einzigen deutschen Biogartenmesse, brennt für den Erhalt der Biodiversität und hat u.a. den Schauspieler Hans Jaennicke als Unterstützer gewonnen. Die Kampagne "Wir brauchen Blumen" fordert unter anderem die Rechte der Natur fordert und hat sich unserer Grundgesetzinitiative angeschlossen. Man kann ihre Kampagne und Forderungen hier unterstützen. Der Rhein-Main-TV hat der Startveranstaltung folgenden kleinen Beitrag gewidmet. Die nächste Kundgebung ist am 28. April in München.
Wie verschiedene Medien berichten, haben indigene Anführer Neuseelands, Tahitis und der Cookinseln einen Vertrag unterzeichnet, der Wale als juristische Personen anerkennt. Der Vertrag namens "He Whakaputanga Moana" (übersetzt "Erklärung für den Ozean"), wurde auf Rarotonga, der größten der Cookinseln, in einer Zeremonie unterzeichnet, an der Tūheitia Potatau te Wherowhero VII., der Māori-König, und 15 oberste Häuptlinge von Tahiti und den Cookinseln teilnahmen.
Open Source, Autor: De Heiner Amado Cadillo, CC BY-SA 3.0,
Der Oberste Gerichtshof von Loreto, Peru, hat sich erstmals in seiner Geschichte einem Fluss Eigenrechte zuerkannt. Der Marañón hat ökologisch und für die indigene AnwohnerInnen eine große Bedeutung. Diese Entscheidung wurde in einem jahrelangen Rechtsstreit von den mutigen indigenen Kukama-Frauen erstritten, die sich unermüdlich gegen die Verschmutzung des Flusses (insbesondere durch Öl) gewehrt haben. Richter Corely Armas Chapiaman, anerkannte in diesem jüngsten Urteil die Persönlichkeitsrechte des Flusses uns sein Recht auf Existenz – ohne Verschmutzung.
Die Gattung Mensch ist an den biologischen und physischen Belastungsgrenzen des Planeten angelangt und wir müssen das Ruder so schnell wie möglich herumreißen. Das ist nicht einfach. Und dafür brauchen wir Energie und Mut und Gemeinschaft. Hildegard Kurt, Kulturwissenschaftlerin und im Kontext Erdcharta aktiv, und Mitkämpferin für die Rechte der Natur - bietet Workshops an, die uns dabei helfen, nicht nur verstehen, worum es heute geht, sondern auch die Kraft zu finden, das zu tun, was möglich ist. Sie zeigt auf, wo es Ermutigendes und Inspirierendes gibt, das Kraft für konstruktives Handeln gibt. Im April bietet sie folgende Erfahrungswerkstatt in Berlin an: Erkundung am Epochenrand: Wie gelangen wir zu einem anderen Denken und Handeln? Erfahrungswerkstatt in Berlin, 20. April 2024, 11–18 Uhr Weitere Information und zur Anmeldung
Bettina Behrend, erste Vorsitzende des Vereins Rettet den Regenwald und Filmemacherin, traf Peter C. Mohr vom Netzwerk Rechte der Natur. Dabei entstand dieses schöne kleine Interview. Weitere Interviews finden Sie www.reearthing.de . Rettet den Regenwald e.V. deren erste Vorsitzende Bettina Behred ist, setzt sich die Forderungen indigener Völker ein, die um die Rechte der Natur weltweit kämpfen.
Auf Utopia erneuert PETA-Justiziarin Vera Christopeit die bereits 2019 erstmals erhobene Forderung von PETA Deutschland nach Grundrechten für Tiere. Sie sagt: "Warum denken Menschen, sie dürften Tiere quälen, töten und essen, an ihnen herumexperimentieren, sie kaufen und dann doch wieder ins Tierheim abschieben? Die dahinterstehende Dualität zwischen Menschen als Personen mit grundrechtlicher Eigentums-, Berufs- und Forschungsfreiheit und Tieren als grundrechtslosen Objekten, an denen Menschen diese Rechte ausüben können, ist bei eingehender Betrachtung völlig willkürlich. Die Folge des Personenstatus wäre nach unserer Forderung, dass die Tiere Grundrechte bekämen. Konkret fordern wir für die Tiere das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit."