Positive Bewertung des Erfurter Urteils

Richterhammer symbolisiert das Urteil des Landgerichts Erfurt zur Anerkennung der Eigenrechte der Natur. Foto: VBlock auf Pixabay
Urteil des Landgerichts Erfurt zur Anerkennung der Eigenrechte der Natur. Foto: VBlock auf Pixabay

Im Beck-Verlag ist in diesen Tagen das Urteil des Landgerichts Erfurt veröffentlicht worden. Der Text bewertet das Urteil des LG Erfurt positiv und hebt hervor, dass es die Diskussion um Eigenrechte der Natur weiterbringt. Es wird betont, dass das Urteil sich umfangreich mit der aktuellen Rechtsprechung und der Wissenschaft auseinandersetzt. Als besonders positiv wird hervorgehoben:

Das Urteil ist eine substanzielle Auseinandersetzung mit den Eigenrechten der Natur und geht mit seiner Begründung weit über das vorherige Urteil desselben Richters hinaus. Es werden nicht nur rechtliche, sondern auch ethische, gesellschaftliche und umweltpolitische Argumente dargelegt, die die Anerkennung von Eigenrechten der Natur umfassend herleiten und begründen. Es findet eine Einordnung in die Diskussion statt. Das Urteil ordnet sich in die wissenschaftliche Diskussion ein, indem es den Wert und die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung aufzeigt. Es wird auch der ungewöhnliche Kontext des Urteils adressiert, da es sich mit einer privatrechtlichen Schadensersatzklage beschäftigt. Das Urteil behandelt auch das "Ob" und "Wie" der Eigenrechte der Natur generell und im Kontext der europäischen Grundrechtecharta. Es werden populäre Gegenargumente gegen Eigenrechte der Natur adressiert und entkräftet. Das "Wie" der Eigenrechte wird in diesem zweiten Urteil eingehender behandelt als im vorherigen. Das Urteil spricht auch die prozessuale Dimension an und die Weiterentwicklung des Rechts. Durch die Anerkennung von Eigenrechten der Natur wird eine Weiterentwicklung des Rechts umfassend hergeleitet und begründet. Außerdem zeigt das Urteil die breite wissenschaftliche Diskussion auf, die zu diesem Thema im Gange ist, und stellt viel argumentatives Material bereit, mit dem sich nun andere Gerichte oder die Wissenschaft auseinandersetzen können. In der Bewertung des Urteils wird festgestellt, dass das Urteil des LG Erfurt einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die Rechte der Natur leistet und die Anerkennung dieser Rechte vorantreibt.

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