Das Urteil des Landgerichts Erfurt wird positiv bewertet, da es die Diskussion um die Eigenrechte der Natur entscheidend voranbringt. Es geht weit über die bisherigen Urteile hinaus und setzt sich intensiv mit rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Aspekten auseinander. Besonders hervorzuheben ist, dass es populäre Gegenargumente entkräftet und die Weiterentwicklung des Rechts zur Anerkennung von Naturrechten unterstützt.
Das spanische Verfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der rechtsnationalen Partei VOX abgewiesen und damit die Anerkennung der Salzwasserlagune Mar Menor als Rechtsperson bestätigt. Diese wegweisende Entscheidung stärkt die Rechte der Natur in Spanien und Europa und weckt Hoffnungen auf die baldige Verabschiedung der Umsetzungsverordnung, die Mar Menor als Rechtsperson anerkennt und es handlungsfähig macht, etwa um Verträge abzuschließen.
Christine Ax, erste Vorständin des Netzwerks, spricht in der WDR 5 Quarks-Sendung über das Erfurter Urteil, die Initiative zur Grundgesetzänderung des Netzwerks Rechte der Natur sowie über die Erfolge der Rechte der Natur weltweit. Erfahre, wie dies unsere Beziehung zur Natur verändern könnte und welche Vorteile eine Anerkennung und Durchsetzung in Deutschland haben könnte. Jetzt die Sendung nachhören.
Ende letzter Woche wurde am Landgericht Erfurt von Richter am Landgericht Dr. Martin Borowsky erstmals in Deutschland auch im Namen der Natur Recht gesprochen. Auch wenn es „nur“ um überschaubare Ansprüche eines Autokäufers in Sachen „Dieselskandal“ ging, hat das Urteil große Bedeutung. Es ist ein wichtiger erster Schritt zur Anerkennung der Rechte der Natur in Deutschland auf dem Wege des „Richterrechts“.