Bayerisches Volksbegehren "Rechte der Natur" mit Verfassung und Grundrecht vereinbar
Aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen sich die JuristInnen Dr. Andreas Gutmann und Elena Ewerts mit dem Bayerischen Volksbegehren Naturechte. Eine solche Neuerung stelle zwar eine Herausforderung für das Rechtssystem dar. Angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise und zahlreicher anderer ökologischer Katastrophen halten sie es aber für geboten, auch im Recht nach neuen Wegen zu suchen.
In ihrem Aufsatz untersuchen sie, welche Herausforderungen sich aus diesem Vorschlag für die bayerische Gesetzgebung ergeben, was der Vorschlag für andere Rechtsgüter (wie z.B. Eigentumsrecht) bedeutet und ob der Vorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Ihr Fazit: Das Vorhaben ist aus rechtlicher Sicht nicht nur machbar sondern auch eine Chance. Lesen Sie hier warum. Lesen Sie selbst: Hier geht es zum Blogbeitrag
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