Diese Rezension von Peter C. Mohr beleuchtet die bahnbrechenden Gedanken von Bernd Söhnlein in seinem Werk „Die Natur im Recht“, das eine Rechtsordnung entwirft, die der Natur eigene Rechte und Würde zuspricht. Anhand der historischen Entwicklung und der gegenwärtigen Gesetze in Deutschland hinterfragt Söhnlein den Menschen als Ausbeuter der Natur. Er fordert die Anerkennung der Natur als ökologische Person, um ihre Schutzbedürfnisse in der Verfassung zu verankern.
Die 16. Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP 16) in Cali, Kolumbien, vom 21. Oktober bis 1. November 2024, ist von großer Bedeutung für die Rechte der Natur, insbesondere für den Amazonas. Hier wird die Global Alliance for the Rights of Nature (GARN) die rechtliche Anerkennung von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen in zahlreichen Formaten und Veranstaltungen einbringen. Am 23. Oktober wird die Erklärung der Rechte des Amazonas präsentiert.
Am 1. Oktober 2024 erschien im Oekom-Verlag das Buch „Die Natur im Recht: Vision einer ökologischen Rechtsordnung“ von Bernd Söhnlein. Auf 200 Seiten präsentiert der Autor Visionen einer Rechtsordnung, die die Rechte der Natur anerkennt. Das Buch bietet eine verständliche Einführung in die Rechte der Natur, grundlegende theoretische und rechtliche Überlegungen zu den Eigenrechten der Natur, anthropozentrische Rechtsordnungen und vieles mehr. Wir geben Ihnen einen Einblick in das Buch und haben Rezensionen gesammelt.
Christine Ax, erste Vorständin des Netzwerks, spricht in der WDR 5 Quarks-Sendung über das Erfurter Urteil, die Initiative zur Grundgesetzänderung des Netzwerks Rechte der Natur sowie über die Erfolge der Rechte der Natur weltweit. Erfahre, wie dies unsere Beziehung zur Natur verändern könnte und welche Vorteile eine Anerkennung und Durchsetzung in Deutschland haben könnte. Jetzt die Sendung nachhören.
Am 02.08.2024 erkannte das Landgericht Erfurt erstmals die Rechte der Natur in Deutschland an. Christine Ax gibt einen Überblick über die Diskussion und die Reaktionen auf das Urteil. Zudem nehmen wir Stellung zu dem FAZ-Artikel „Die Natur braucht keine Rechte“.
Der Politologe Claus Leggewie präsentiert in einem äußerst sehenswerten Beitrag auf Das Erste in der ARD Mediathek seine Vision eines Naturparlaments. Angesichts des menschengemachten Klimawandels und des fortschreitenden Artensterbens, die die Erde an ihre Belastungsgrenzen bringen, fordert Leggewie entschiedenes Handeln und einen umfassenden ökologischen Wandel in der Politik.
Am 23. Juli 2024 fand an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt ein Treffen zum Thema „Rechte der Natur“ statt, bei dem auch unsere Vorständin Christine Ax teilnahm. Mehr über den Austausch, die Teilnehmenden aus Wissenschaft, Justiz und Zivilgesellschaft sowie die wichtigsten Punkte können Sie auf der Webseite der Universität Erfurt nachlesen.
Ende letzter Woche wurde am Landgericht Erfurt von Richter am Landgericht Dr. Martin Borowsky erstmals in Deutschland auch im Namen der Natur Recht gesprochen. Auch wenn es „nur“ um überschaubare Ansprüche eines Autokäufers in Sachen „Dieselskandal“ ging, hat das Urteil große Bedeutung. Es ist ein wichtiger erster Schritt zur Anerkennung der Rechte der Natur in Deutschland auf dem Wege des „Richterrechts“.
Am 20. Juli trafen sich Mitglieder des Vereins „Rechte der Natur e. V.“ zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung in Kassel. Satzungsänderungen, Nachwahlen und eine positive Jahresbilanz prägten die hybride Veranstaltung. Die Bewegung wächst deutschlandweit.