Christine Ax, erste Vorständin des Netzwerks, spricht in der WDR 5 Quarks-Sendung über das Erfurter Urteil, die Initiative zur Grundgesetzänderung des Netzwerks Rechte der Natur sowie über die Erfolge der Rechte der Natur weltweit. Erfahre, wie dies unsere Beziehung zur Natur verändern könnte und welche Vorteile eine Anerkennung und Durchsetzung in Deutschland haben könnte. Jetzt die Sendung nachhören.
Am 02.08.2024 erkannte das Landgericht Erfurt erstmals die Rechte der Natur in Deutschland an. Christine Ax gibt einen Überblick über die Diskussion und die Reaktionen auf das Urteil. Zudem nehmen wir Stellung zu dem FAZ-Artikel „Die Natur braucht keine Rechte“.
Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Es ist ein großer Erfolg und wird von einer ganz großen Mehrheit der Deutschen in hohem Maße wertgeschätzt. 95 % der Deutschen halten den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für nur unwesentlich unwichtiger als die Menschenwürde. Aber nur 29 % gehen davon aus, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gut umgesetzt wird. Dies ist die höchste gemessene Diskrepanz zwischen der beigemessenen Wichtigkeit und der tatsächlichen Umsetzung einer Verfassungsnorm! Höchste Zeit also, der Natur und ihrem Schutz in unserer Verfassung den Rang zuzusprechen, der das grundlegend ändert, findet Karina Czupor, und führt dies in ihrem Artikel auf unserem Blog Rechte der Natur aus. Lesen Sie hier..
Die viel beachtete politische Magazine "Politikum" hat in seiner Ausgabe 4/2023 den Aufsatz "Rechte der Natur und ethischer Wertewandel" veröffentlicht. Ulrich Stöcker, Anna von Rebay, Christine Ax, Cornelia Nicklas und Tamara Abdelwahdeh beschreiben den State of the Art und bringen die wichtigsten Argumente und Entwicklungen zu den Rechten der Natur auf den Punkt und gehen der Frage nach, welche Perspektiven für die Rechte der Natur in Deutschland bestehen. Dass dieses im globalen Süden entwickelte Konzept zur Überwindung des praktischen Kolonialismus und des kolonialen Denkens beitragen kann, daran kann es keinen Zweifel geben. Doch lesen Sie selbst. Hier gibt es den Artikel zum download.
Berlin, 15. Februar 2024. Auf Einladung der Global Assembly trafen sich in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung Stiftung internationale Aktivist*innen, Akademiker*innen, Journalist*innen und anderen Expert*innen für Naturschutz, Menschenrechte und Umweltrecht. Das Netzwerk Rechte der Natur war durch verschiedene NetzwerkpartnerInnen vertreten. Sie diskutierten drängende Fragen rund um die Gewährung von Rechten für Ökosysteme oder die Natur als Ganzes. Die diskutierten über Fragen wie: Was steckt hinter der großen Vision? Was sind erfolgversprechende Ansätze, relevante Faktoren und große Herausforderungen? Wie verhalten sich die Rechte der Natur zu Menschenrechten und Eigentumsrechten? Wie geht es weiter auf dem Weg zu den Rechten der Natur und einer "Ökologisierung des Rechts"?
Am 8. Mai wurde in Hamburg der Verein „Netzwerk Rechte der Natur“ gegründet. Das 2020 gegründete Netzwerk ist seit drei Jahren aktiv und stetig gewachsen. Das Netzwerk ist eine Plattform, auf der Organisationen, Experten und Initiativen sich immer wieder austauschen, um das gemeinsame Ziel – die Anerkennung der Rechte der Natur durch unser Grundgesetz und die Gesetzgebung – voranzubringen. Gemeinsam wollen sie als Verein das Ziel noch erfolgreicher und intensiver verfolgen und noch mehr Menschen die Möglichkeit geben, aktiv zu werden.
Anlässlich der Welt-Naturschutzkonferenz in Montreal, auf der die Biodiversitätskonvention diskutiert und verabschiedet wurde, haben auch Deutsche Medien die Rechte der Natur als ein weitergehender Lösungsansatz aufgegriffen. in der SPIEGEL-Ausgabe Nr 51 vom 17.12.2022 greift Philip Bethge das Thema Rechte der Natur auf. Er informiert in seinem Artikel sowohl über die weltweiten, als auch über die deutschen Entwicklungen (Bayerisches Volksbegehren, Prof. Kerstens Veröffentlichung "Das ökologische Grundgesetz" ein. Rhein-Main-TV brachte ein Interview mit Christine Ax (Netzwerk Rechte der Natur) über den Vorschlag des Netzwerkes Rechte der Natur zur Novellierung des Grundgesetzes.
Ein wunderbares Nikolausgeschenk hat der NABU uns allen und der Natur gemacht. Mit einer Pressemitteilung hat Deutschlands Mitgliederstärkster Naturschutzverband sich am 6. Dezember 2022 zu den Eigenrechten der Natur und eine Grundgesetzänderung bekannt. Der NABU begründet diesen Schritt wie folgt: "Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem. Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es “Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”
RENN. West, die Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien NRW, lädt zu einem „Nachhaltigkeitsgerichtstag“ - Gesetze für die sozial-ökologische Transformation am Beispiel Klimaschutz“ ein. Die Veranstaltung an der online teilgenommen werden kann, findet am 30. November 2022 | 10:00 – 16:00 Uhr | digital statt. Eine Anmeldung ist hier möglich. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung: Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Verfassung verankern? Was kann von Beispielen wie dem „Recht der Natur“ und Gesetzen für den Klimaschutz gelernt werden?
Was bedeuten die schon vorhandenen verfassungsrelevanten Urteile für die Gesetzgebung sowie die Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung? Das Netzwerk Rechte der Natur uns sein Vorschlag für eine Grundgesetzreform ist mit Dr. Peter Mohr prominent vertreten. Hier kann man sich anmelden.
Das Netzwerk Rechte der Natur - Initiative Grundgesetzreform hatte am 22. April, anlässlich des Mother Earth Day in Berlin zu einem Pressegespräch eingeladen, um seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform zu präsentieren. Die Grundgesetzänderung hat zum Ziel, dass nicht nur dem Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird. Sie soll als Rechtssubjekt mit dem Grundrecht auf Leben und Gedeihen (Reproduktion) ausgestattet werden. Damit wäre der Weg frei, für eine echte Ökologisierung des Rechtssystems. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass Beispiele aus anderen Ländern bewiesen haben, dass die Festschreibung der Rechte der Natur in Verfassungen beim Kampf um Schutz der Natur und bei der Auslegung von Gesetzen durch die Gerichte einen ganz entscheidenden Unterschied machen. Dazu Dr. jur. Peter C. Mohr (NABU Hamburg): "Nur mit der Anerkennung von Grundrechten für die Natur schützen wir die Würde der Natur und bewahren Menschen, Tiere und Pflanzen." Das Gespräch Dokumentation Pressegespräch
Berlin, 22. April 2022. Das Netzwerk Rechte der Natur – ein zivilgesellschaftliches Bündnis – hat heute in Berlin seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform vorgestellt und erläutert. Der Vorschlag sieht vor, dass nicht nur der Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird und mit einem Grundrecht auf Leben und Reproduktion ausgestattet wird. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass dieser Schritt den entscheidenden Unterschied macht. Nur wenn unsere Verfassung anerkennt, dass die Natur eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Zukunft des Lebens, die Würde des Menschen und eine nachhaltige Zukunft ist, kann es gelingen den Klimawandel und das sechste große Artensterben, in dem wir uns befinden, zu stoppen. Hier geht es zum Download der Reformvorschläge und hier können sie die Hintergrundinformationen und Beispiele für die Bedeutung dieses Schrittes herunterladen.
Gesellschaftlicher Wandel hat schon immer zu Veränderungen des rechtlichen Rahmens geführt. Die ökologische Krise der Gegenwart erfordert eine tiefgreifende Revolution unseres Rechtsrahmens, denn unser Recht muss seinen Anthropozentrismus überwinden. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der die Natur als Voraussetzung für unser aller Zukunft ins Zentrum rückt und der Tatsache Rechnung trägt, dass das Universum nicht in erster Linie dazu da ist, die menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Das Bündnis Netzwerk Rechte der Natur hat Vorschläge für eine Grundgesetzreform erarbeitet, die es am 22. April 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin (live und online) erläutert.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen sich die JuristInnen Dr. Andreas Gutmann und Elena Ewerts mit dem Bayerischen Volksbegehren Naturechte. Eine solche Neuerung stelle zwar eine Herausforderung für das Rechtssystem dar. Angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise und zahlreicher anderer ökologischer Katastrophen halten sie es aber für geboten, auch im Recht nach neuen Wegen zu suchen.
In ihrem Aufsatz untersuchen sie, welche Herausforderungen sich aus diesem Vorschlag für die bayerische Gesetzgebung ergeben, was der Vorschlag für andere Rechtsgüter (wie z.B. Eigentumsrecht) bedeutet und ob der Vorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ihr Fazit: Das Vorhaben ist aus rechtlicher Sicht nicht nur machbar sondern auch eine Chance. Lesen Sie hier warum. Lesen Sie selbst: Hier geht es zum Blogbeitrag
Jasper Mührel, Jurist und Wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Jena hält den Nichtannahmebeschluss der PETA "Ferkel-Klage" des Bundesverfassungsgericht für eine verpasste Gelegenheit, den jahrhundertealten Rechtsanthropozentrismus mit seiner instrumentellen Sicht auf die natürliche Umwelt in Frage zu stellen. Ein Denken, dass die Natur zu einer bloßen Ressource für die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Menschen und die Erde zu einem verschmutzten und geschädigten Planeten am Rande einer unumkehrbaren Klimakatastrophe verwandelt hat. Er plädiert dafür, dass der Gesetzgeber und die Gesellschaft, die Frage der Eigenrechte der Natur und insbesondere der Tiere wieder thematisiert. Angesichts der immer drängenderen Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sollte seiner Ansicht nach die anstehende Bundestagswahl im September ein Anstoß für gesetzliche Änderungen sein.
Am 2. März fand das zweite Online-Meeting des Netzwerkes Rechte der Natur statt.
Der Hintergrund: Das HAUS DER ZUKUNFT / Initiative „Rechte der Natur“ hatte im September 2020 in Zusammenarbeit mit dem World Future Council zu einem Vernetzungstreffen eingeladen. Ziel dieser Aktivitäten ist es, Akteure zusammenzubringen, die ganz konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung unseres Rechtssystems verfolgen. Im September wurde beschlossen, gemeinsam ein Papier zu erarbeiten, das die von allen geteilten Argumente zusammenträgt, die deutlich machen, warum die Anerkennung der Rechte der Natur heute zwingend erforderlich ist. Am 2. März wurde dieses Papier in einem ersten Beratungsprozess teilweise fertiggestellt. Am 18. März wird dieser Prozess fortgeführt und soll in einem nächsten Schritt mit der Beratung über konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechts fortgeführt werden. Interessenten, die an diesem Prozess mitwirken wollen, wenden sich bitte an info@rechte-der-natur.de.
Das erste Vernetzungstreffen am 24. September im HAUS DER ZUKUNFT wurde von allen TeilnehmerInnen als ein erfolgversprechender Anfang gewertet. Fast 20 TeilnehmerInnen aus ganz Deutschland, darunter VertreterInnen des World-Future Council, des NABU, der Böll-Stiftung, PETA, Earth Client, Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie der Grünen, Juristen und Philosophen hatten an diesem ersten Gespräch teilgenommen. Zweck des Treffens war das gegenseitige kennenlernen und erste Sondierungsgespräche, wo es Übereinstimmungen oder auch divergierende Einschätzungen und Ziele gibt. Weitere Treffen sollen folgen.
Im März musste das Vernetzungstreffen für Akteure, die Eigenrechte der Natur einfordern, wegen der Corona-Krise abgesagt werden. Nun machen das Haus der Zukunft/Rechte der Natur und der in Hamburg ansässige World Future Council einen neuen Anlauf. Der neue Termin ist der 24. September 2020, ab 11.00 h. Das Treffen findet physisch, für alle die teilnehmen wollen und können im Haus der Zukunft in der Osterstrasse 58, in Hamburg Eimsbüttel statt. Um auch TeilnehmerInnen, die nicht nach Hamburg kommen können, die Teilnahme auch zu ermöglichen, gibt es auch die Option sich über ein Vidokonferenztool zuzuschalten. Nachfragen per Mail an: christine.ax@rechte-der-natur.denbsp]
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie von Bündnis 90/Die Grünen haben sich für Forderung nach Eigenrechten der Natur im neuen Grundsatzprogramm der Grünen ausgesprochen. Das neue Grundsatzprogramm befindet sich derzeit in der letzten Phase des umfangreichen Beteiligungsverfahrens, den die Grünen organisiert haben. Ob diese Forderung sich tatsächlich im Grundsatzprogramm wiederfinden wird, entscheidet sich spätestens auf dem Programmparteitag Ende des Jahres.
Wir haben Hans Leo Bader, bayerisches Vorstandsmitglied der Deutschen Umweltstiftung, gebeten, uns ein kleines Interview zu geben. Das Volksbegehren steht noch ganz am Anfang. Es wurde durch die Corona-Krise in den letzten Monaten erst einmal ausgebremst. Bader erläutert die Ziele des Volksbegehrens und erklärt, warum er optimistisch ist, dass dieses Volksbegehren auf hohe Zustimmung stößt. Er glaubt aber auch, dass sich erst einmal die Gesellschaft ändern muss.. . Es gibt also noch viel zu tun...