Am 11./12. Juli wird das EU-Parlament final über die im EU-Umweltausschuss von der EVP und ihren Verbündeten (Rechtsnationale, Liberale) verhinderte Renaturierungs-Verordnung abstimmen. Unsere Partnerorganisation NABU Deutschland, geht davon aus, dass diese Verordnung gegenwärtig eine unverzichtbare Chance darstellt, das Fortschreiten von Artenverlust, Dürren, Flut und andere klimabedingte Extremwetterereignisse zu verhindern. Hier erklärt der NABU worum es geht, und warum diese Verordnung so wichtig ist. Hier gibt die Möglichkeit, sich der Kampagne des NABU für die EU-Renaturierungs-Verordnung anschließen.
Zum Vortrag "Die Rechte der Natur ins Grundgesetz" mit anschließender Diskussion lädt der Arbeitskreis Umweltpolitik des NABU Heidelberg ein. Die Veranstaltung findet Dienstag, 10.01.2023 im NABU-Zentrum/Café Bohne Heidelberg Kirchheim, Hegenich-Str. 22 statt. Dr. jur. Petr C. Mohr, der zu einem Gastvortrag eingeladen wurde, plädiert dafür, dass die Rechte der Natur in eine Grundgesetzreform münden. Der Vorschlag ergänzt die Würde des Menschen um die Würde der Natur. Der Eigenwert der Natur soll anerkannt und die Natur zum Rechtssubjekt werden. Die Natur soll Grundrechte erhalten – soweit sie ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind. Flüsse, Wälder, Tiere und Pflanzen hätten damit erstmals die gleichen Rechte wie Menschen, Unternehmen, Vereine, Organisationen. Kontakt: Cornelia Wiethaler, Leiterin AK-Umweltpolitik, NABU-Heidelberg cornelia@wiethaler.net, 0174 - 305 86 88 / www.nabu-heidelberg.de.
Ein wunderbares Nikolausgeschenk hat der NABU uns allen und der Natur gemacht. Mit einer Pressemitteilung hat Deutschlands Mitgliederstärkster Naturschutzverband sich am 6. Dezember 2022 zu den Eigenrechten der Natur und eine Grundgesetzänderung bekannt. Der NABU begründet diesen Schritt wie folgt: "Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem. Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es “Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”