Christine Ax, erste Vorständin des Netzwerks, spricht in der WDR 5 Quarks-Sendung über das Erfurter Urteil, die Initiative zur Grundgesetzänderung des Netzwerks Rechte der Natur sowie über die Erfolge der Rechte der Natur weltweit. Erfahre, wie dies unsere Beziehung zur Natur verändern könnte und welche Vorteile eine Anerkennung und Durchsetzung in Deutschland haben könnte. Jetzt die Sendung nachhören.
Am 02.08.2024 erkannte das Landgericht Erfurt erstmals die Rechte der Natur in Deutschland an. Christine Ax gibt einen Überblick über die Diskussion und die Reaktionen auf das Urteil. Zudem nehmen wir Stellung zu dem FAZ-Artikel „Die Natur braucht keine Rechte“.
Der Politologe Claus Leggewie präsentiert in einem äußerst sehenswerten Beitrag auf Das Erste in der ARD Mediathek seine Vision eines Naturparlaments. Angesichts des menschengemachten Klimawandels und des fortschreitenden Artensterbens, die die Erde an ihre Belastungsgrenzen bringen, fordert Leggewie entschiedenes Handeln und einen umfassenden ökologischen Wandel in der Politik.
Ende letzter Woche wurde am Landgericht Erfurt von Richter am Landgericht Dr. Martin Borowsky erstmals in Deutschland auch im Namen der Natur Recht gesprochen. Auch wenn es „nur“ um überschaubare Ansprüche eines Autokäufers in Sachen „Dieselskandal“ ging, hat das Urteil große Bedeutung. Es ist ein wichtiger erster Schritt zur Anerkennung der Rechte der Natur in Deutschland auf dem Wege des „Richterrechts“.
Mit einem bewegenden und informativen Beitrag hat der preisgekrönte Journalist und Autor Geseko von Lüpke über die bayerische Initiative für die Rechte der Natur berichtet. Denn in Oberbayern wollen Klaus Biegert und Hans Leo Bader und ihre MitstreiterInnen den Fluss Loisach zur Rechtsperson machen - stellvertretend für alle Flüsse, Ökosysteme, Biosphären. Damit könnte die Loisach für ihre Existenz in Freiheit und Würde klagen. Sie sind Mitglieder im Netzwerk Rechte der Natur und Teil der weltweiten Bewegung, die das anthropozentrische Rechtssystem transformieren wollen, damit die Natur nicht länger 'den Kürzeren zieht‘. Hier geht z um Rundfunkbeitrag auf Bayern 2.
Die Kampagne "Wir brauchen Blumen" wurde am 31. März in Frankfurt gestartet. Ein Jahr lang wird diese Kampagne - die von Batya Simon - Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur - als Privatperson konzipiert und organisiert wird, jeden Monat an einem andren Ort in Deutschland eine Kundgebung organisieren und mit Kunstaktionen auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Batya Simon, Organisatorin der einzigen deutschen Biogartenmesse, brennt für den Erhalt der Biodiversität und hat u.a. den Schauspieler Hans Jaennicke als Unterstützer gewonnen. Die Kampagne "Wir brauchen Blumen" fordert unter anderem die Rechte der Natur fordert und hat sich unserer Grundgesetzinitiative angeschlossen. Man kann ihre Kampagne und Forderungen hier unterstützen. Der Rhein-Main-TV hat der Startveranstaltung folgenden kleinen Beitrag gewidmet. Die nächste Kundgebung ist am 28. April in München.
Die viel beachtete politische Magazine "Politikum" hat in seiner Ausgabe 4/2023 den Aufsatz "Rechte der Natur und ethischer Wertewandel" veröffentlicht. Ulrich Stöcker, Anna von Rebay, Christine Ax, Cornelia Nicklas und Tamara Abdelwahdeh beschreiben den State of the Art und bringen die wichtigsten Argumente und Entwicklungen zu den Rechten der Natur auf den Punkt und gehen der Frage nach, welche Perspektiven für die Rechte der Natur in Deutschland bestehen. Dass dieses im globalen Süden entwickelte Konzept zur Überwindung des praktischen Kolonialismus und des kolonialen Denkens beitragen kann, daran kann es keinen Zweifel geben. Doch lesen Sie selbst. Hier gibt es den Artikel zum download.
Dr. jur. Reinald Eichholz, Rechts- und Staatswissenschaftler und in den Jahren 1989 bis 2002 Kinderbeauftragter der Landesregierung NRW hat sich viele Jahre im Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention engagiert. In seinem Aufsatz "Würde der Natur – Würde des Menschen - Skizze einer Alternative" stellt er dar, warum die Rechte der Natur erforderlich sind, welche rechtlichen Optionen und Begründungen heute auf dem Tisch liegen, und warum eine Grundgesetzänderung die Würde der Natur anerkennen sollte. Hier können Sie diesen wichtigen Aufsatz herunterladen.
Der Jubel war verfrüht. Die EU-Renaturierungs-Verordnung, die am 12. Juli vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, ist ein unerträglicher Kompromiss. Die Kampagne rechter und konservativer Kräfte hatte doch Erfolg: Die EU-Renaturierungs-Verordnung, die am 12. Juli vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, ist kein Grund zur Freude. Wie u.a. dem Blog des NABU zu entnehmen ist, wurde die Renaturierung landwirtschaftlicher Flächen und die Wiedervernässung von Mooren in der Verordnung gestrichen. Wiederherstellungspflichten soll es nur noch für Naturata 2000-Flächen geben. Die gesetzliche Einklagbarkeit und die Beteiligungsrechte der Naturschützer wurden gestrichen. Mehr Details sind hier zu finden: NABU Blog
Am 11./12. Juli wird das EU-Parlament final über die im EU-Umweltausschuss von der EVP und ihren Verbündeten (Rechtsnationale, Liberale) verhinderte Renaturierungs-Verordnung abstimmen. Unsere Partnerorganisation NABU Deutschland, geht davon aus, dass diese Verordnung gegenwärtig eine unverzichtbare Chance darstellt, das Fortschreiten von Artenverlust, Dürren, Flut und andere klimabedingte Extremwetterereignisse zu verhindern. Hier erklärt der NABU worum es geht, und warum diese Verordnung so wichtig ist. Hier gibt die Möglichkeit, sich der Kampagne des NABU für die EU-Renaturierungs-Verordnung anschließen.
Helga Schmidt, ARD-Korrespondentin der ARD, spricht bei der Beurteilung des Widerstandes der EVP gegen die EU Renaturierungsverordnung Klartext. Sie kritisiert, dass die Ablehnung durch die deutsche CDU trotz des dringlichen Appells von über 3000 Wissenschaftlern erfolgte. Rund 3300 Wissenschaftler aus 26 Mitgliedsstaaten der EU hatten sich nämlich zusammengetan - darunter die Elite von Europas Naturwissenschaftlern - und die Abgeordneten aufgefordert, das Naturschutzgesetz nicht weiter zu blockieren. Alles sei wissenschaftlich belegt und nachvollziehbar formuliert. Trotzdem habe sich die größte Fraktion im Parlament gegen den Rat der Wissenschaftler gestellt. Dieses Verhalten hält sie vor allem für die Landwirtschaft, die schon heute unter den Folgen des Klimawandels leidet, für ein großes Problem. Gerade die Landwirtschaft brauche jetzt neue Regeln zum Schutz ihrer Böden, für gesunde Wälder und Wiesen mit vielen Insekten. Hören und lesen kann man den Kommentar hier: Stimmenfang auf Kosten der Natur | tagesschau.de. Dazu auch hier das Interview des EVP - CDU Abgeordneter Liese im Deutschlandfunk, indem der CDU-Abgeordnete Liese seinen Widerstand gegen die Naturschutz-Verordnung begründet.
23.5.2023 Bei ihrem Bundesparteitag hat die ÖDP die Forderung nach den Rechten der Natur in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Die Natur soll einen subjektiven Rechtsstatus erhalten, denn ohne juristische Chancengleichheit ziehe sie immer den Kürzeren. Helmut Scheel, zweiter stellv. Vorsitzender: „Dies muss sich zwingend ändern. Die Natur braucht den gleichen Status wie eine Firma, ein Verein oder dergleichen“, ergänzt Scheel. Bisher werden „Eingriffe in die Natur fast immer bagatellisiert“, so Scheel. Selbst unrechtmäßige und schwerwiegende Eingriffe bleiben bisher allzu oft folgenlos. Hier geht es zur Pressemitteilung.
Am 8. Mai wurde in Hamburg der Verein „Netzwerk Rechte der Natur“ gegründet. Das 2020 gegründete Netzwerk ist seit drei Jahren aktiv und stetig gewachsen. Das Netzwerk ist eine Plattform, auf der Organisationen, Experten und Initiativen sich immer wieder austauschen, um das gemeinsame Ziel – die Anerkennung der Rechte der Natur durch unser Grundgesetz und die Gesetzgebung – voranzubringen. Gemeinsam wollen sie als Verein das Ziel noch erfolgreicher und intensiver verfolgen und noch mehr Menschen die Möglichkeit geben, aktiv zu werden.
Das im Dezember im C.H. Beck Verlag erschienene Buch "Das ökologische Grundgesetz" des Verfassungsrechtlers Prof. Jens Kersten (LMU) ist unbedingt lesenswert. In unserem Rechte der Natur - Blog kommen gleich zwei Rezensenten zu dem gleichen Ergebnis: Unbedingt lesenswert. Dr. jur. Peter Mohr, NABU Hamburg und Gründungsmitglied des Netzwerkes Rechte der Natur ist gerade zu begeistert und findet das Buch nicht nur anregend, sondern geradezu aufregend. Er ist sich sicher: Die Einführung eigener Rechte der Natur ins Grundgesetz wird erfolgen, offen bleibt wann. Zukunftsmacher Helmut Scheel, 2. stellvertretender Vorsitzender der ÖDP Deutschland kann diese positive Bewertung nur zustimmen: "Wir brauchen für die Natur einen grundgesetzlichen Status auf Augenhöhe mit all jenen durch das Grundgesetz definierten Personen, damit die Natur vor Gericht Chancengleichheit erhält. Erst dann, so mein Fazit aus dem Buch, wird sich der Umgang, das Bewusstsein und die Beziehung zu unserer Natur, auch juristisch, ändern."
Berlin, 8. Dezember 2022. Nicht nur der NABU - auch die Deutsche Umwelthilfe sind seit Ende Dezember Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur. Der Einladung zu einem Meinungsaustausch, zu dem das Netzwerk Rechte der Natur hatte Anfang Dezember eingeladen hatte, waren eine erfreulich große Zahl an Organisationen und interessierten Persönlichkeiten gefolgt. Mit dabei waren NaturschützerInnen, VertreterInnen von Parteien, Client Earth und Stiftungen. Die TeilnehmerInnen bekundeten ihr Interesse an den Rechten der Natur und ihre Bereitschaft im Netzwerk Rechte der Natur über die offenen juristischen Fragen und das weitere Vorgehen zu diskutieren.
RENN. West, die Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien NRW, lädt zu einem „Nachhaltigkeitsgerichtstag“ - Gesetze für die sozial-ökologische Transformation am Beispiel Klimaschutz“ ein. Die Veranstaltung an der online teilgenommen werden kann, findet am 30. November 2022 | 10:00 – 16:00 Uhr | digital statt. Eine Anmeldung ist hier möglich. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung: Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Verfassung verankern? Was kann von Beispielen wie dem „Recht der Natur“ und Gesetzen für den Klimaschutz gelernt werden?
Was bedeuten die schon vorhandenen verfassungsrelevanten Urteile für die Gesetzgebung sowie die Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung? Das Netzwerk Rechte der Natur uns sein Vorschlag für eine Grundgesetzreform ist mit Dr. Peter Mohr prominent vertreten. Hier kann man sich anmelden.
Basierend auf der literarischen Vorlage "Das Drama des Anthropzäns" von Frank Raddatz hat die Aufführung "Anwälte der Natur" am 1. Dezember um 19.30 h im Berliner Rambazamba-Theater seine Uraufführung. Eine zweite Aufführungen ist für den 4. Dezember 18.00 h geplant. Am 4. Dezember findet vor der Aufführung um 14.00 h eine spannende Podiumsdiskussion über den "Cultural Turn" statt, der mit den Rechten der Natur einhergeht. Frank Adloff, Andreas Gutmann, Matthias Kramm (zugeschaltet aus Mexiko), Jenny Garcia Ruales und Jula Zenetti diskutieren über den aktuellen Stand der Rechte der Natur, Autor und Regisseur Frank Raddatz moderieren die Gesprächsrunde. Weitere Informationen und die Karten gibt es hier. Das RambaZamba Theater ist in der Schönhauser Allee 36-39 in 10435 Berlin zu finden. www.rambazamba-theater.de
Vor zwei Jahren hatte uns Prof. Jens Kersten, einer der bekanntesten Verfassungsrechtler Deutschlands, mit seinem Beitrag in der von der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgegeben Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschehen" inspiriert. Jetzt hat in der Juni Ausgabe der Blätter für Deutsche und Internationale Politik seinen Aufsatz „Die dritte Revolution - Plädoyer für ein ökologisches Grundgesetz“ veröffentlicht. In seinem 10 Seiten langen Beitrag begründet er, warum Deutschland seine Verfassungsordnung ökologischer und zukunftsoffener gestalten muss und konkretisiert seine Vorstellungen, wie diese Verfassungsreform aussehen könnte, und welche Maßnahmen dazu geeignet sind, dass sie ihre voll Wirksamkeit entfalten.
Das Netzwerk Rechte der Natur - Initiative Grundgesetzreform hatte am 22. April, anlässlich des Mother Earth Day in Berlin zu einem Pressegespräch eingeladen, um seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform zu präsentieren. Die Grundgesetzänderung hat zum Ziel, dass nicht nur dem Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird. Sie soll als Rechtssubjekt mit dem Grundrecht auf Leben und Gedeihen (Reproduktion) ausgestattet werden. Damit wäre der Weg frei, für eine echte Ökologisierung des Rechtssystems. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass Beispiele aus anderen Ländern bewiesen haben, dass die Festschreibung der Rechte der Natur in Verfassungen beim Kampf um Schutz der Natur und bei der Auslegung von Gesetzen durch die Gerichte einen ganz entscheidenden Unterschied machen. Dazu Dr. jur. Peter C. Mohr (NABU Hamburg): "Nur mit der Anerkennung von Grundrechten für die Natur schützen wir die Würde der Natur und bewahren Menschen, Tiere und Pflanzen." Das Gespräch Dokumentation Pressegespräch
Berlin, 22. April 2022. Das Netzwerk Rechte der Natur – ein zivilgesellschaftliches Bündnis – hat heute in Berlin seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform vorgestellt und erläutert. Der Vorschlag sieht vor, dass nicht nur der Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird und mit einem Grundrecht auf Leben und Reproduktion ausgestattet wird. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass dieser Schritt den entscheidenden Unterschied macht. Nur wenn unsere Verfassung anerkennt, dass die Natur eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Zukunft des Lebens, die Würde des Menschen und eine nachhaltige Zukunft ist, kann es gelingen den Klimawandel und das sechste große Artensterben, in dem wir uns befinden, zu stoppen. Hier geht es zum Download der Reformvorschläge und hier können sie die Hintergrundinformationen und Beispiele für die Bedeutung dieses Schrittes herunterladen.
Gesellschaftlicher Wandel hat schon immer zu Veränderungen des rechtlichen Rahmens geführt. Die ökologische Krise der Gegenwart erfordert eine tiefgreifende Revolution unseres Rechtsrahmens, denn unser Recht muss seinen Anthropozentrismus überwinden. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der die Natur als Voraussetzung für unser aller Zukunft ins Zentrum rückt und der Tatsache Rechnung trägt, dass das Universum nicht in erster Linie dazu da ist, die menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Das Bündnis Netzwerk Rechte der Natur hat Vorschläge für eine Grundgesetzreform erarbeitet, die es am 22. April 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin (live und online) erläutert.
Welche Rechte braucht die Natur? Wege aus dem Artensterben. Unter diesem Titel ist vor wenigen Tagen ein von Frank Adloff und Tanja Busse herausgegebener Sammelband im Campus-Verlag erschienen. Das Buch ist Ergebnis eines Workshops, den die DFG-Forschungsgruppe „Zukünfte der Nachhaltigkeit“ im Januar 2020 in Hamburg organisiert hatte. Die Autoren des Buches hatten an diesem Workshop teilgenommen, andere wurden später hinzugezogen. Auf 230 Seiten werden die Rechte der Natur aus einer interdisziplinären Sicht analysiert und meist positiv bewertet.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen sich die JuristInnen Dr. Andreas Gutmann und Elena Ewerts mit dem Bayerischen Volksbegehren Naturechte. Eine solche Neuerung stelle zwar eine Herausforderung für das Rechtssystem dar. Angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise und zahlreicher anderer ökologischer Katastrophen halten sie es aber für geboten, auch im Recht nach neuen Wegen zu suchen.
In ihrem Aufsatz untersuchen sie, welche Herausforderungen sich aus diesem Vorschlag für die bayerische Gesetzgebung ergeben, was der Vorschlag für andere Rechtsgüter (wie z.B. Eigentumsrecht) bedeutet und ob der Vorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ihr Fazit: Das Vorhaben ist aus rechtlicher Sicht nicht nur machbar sondern auch eine Chance. Lesen Sie hier warum. Lesen Sie selbst: Hier geht es zum Blogbeitrag
Nur selten greift das bekannte Online-Portal Legal Tribune Online Themen auf, die die Natur betreffen. Umso erfreulicher ist es, dass in diesen Tagen ein ausführliches Interview über die Rechte der Natur mit Jula Zenetti erschienen ist, die in über die Rechte der Natur promoviert und sehr aktiv im Netzwerk Rechte der Natur mitarbeitet.
Eine große Mehrheit der Europäer ist besorgt über den Zustand ihrer Umwelt und unterstützt die Anerkennung der Rechte der Natur. Dies belegt eine von der Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Umfrage aus diesem Jahr.
Die Bewegung für die Rechte der Natur wächst in ganz Europa und weltweit.
Jasper Mührel, Jurist und Wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Jena hält den Nichtannahmebeschluss der PETA "Ferkel-Klage" des Bundesverfassungsgericht für eine verpasste Gelegenheit, den jahrhundertealten Rechtsanthropozentrismus mit seiner instrumentellen Sicht auf die natürliche Umwelt in Frage zu stellen. Ein Denken, dass die Natur zu einer bloßen Ressource für die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Menschen und die Erde zu einem verschmutzten und geschädigten Planeten am Rande einer unumkehrbaren Klimakatastrophe verwandelt hat. Er plädiert dafür, dass der Gesetzgeber und die Gesellschaft, die Frage der Eigenrechte der Natur und insbesondere der Tiere wieder thematisiert. Angesichts der immer drängenderen Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sollte seiner Ansicht nach die anstehende Bundestagswahl im September ein Anstoß für gesetzliche Änderungen sein.