Die Fachtagung „Rechte der Natur – Wege zur Durchsetzung in Deutschland“ am 11. November brachte Expert*innen, Wissenschaft und engagierte Bürger*innen zusammen, um weitere Schritte für die rechtliche Anerkennung der Rechte der Natur zu diskutieren. Entdecken Sie, wie Musterklagen, Bürger*inneninitiativen und lokale Ansätze die Anerkennung und Durchsetzung der Rechte der Natur beschleunigen können.
Am 1. Oktober 2024 erschien im Oekom-Verlag das Buch „Die Natur im Recht: Vision einer ökologischen Rechtsordnung“ von Bernd Söhnlein. Auf 200 Seiten präsentiert der Autor Visionen einer Rechtsordnung, die die Rechte der Natur anerkennt. Das Buch bietet eine verständliche Einführung in die Rechte der Natur, grundlegende theoretische und rechtliche Überlegungen zu den Eigenrechten der Natur, anthropozentrische Rechtsordnungen und vieles mehr. Wir geben Ihnen einen Einblick in das Buch und haben Rezensionen gesammelt.
Münster, 1. und 2. Februar. Zur Tagung „Rechte der Natur ins Grundgesetz – eine Chance zur Transformation des anthropozentrischen Weltbildes“ hatten das Netzwerk Rechte der Natur, das Institut für theologische Zoologie, das Zentrum für interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung der Universität Münster (ZIN) und die Katholische Akademie Franz Hitze Haus in Münster gemeinsam eingeladen. Die Tagung war sehr gut besucht und begeisterte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Das westliches Zivilisationsmodel steckt in der Krise. Das hat auch mit unserem falschen Bild von der Natur zu tun. Wir nehmen in der Regel nur wahr, was messbar ist: Die naturwissenschaftlich beschreibbare »Außenseite«. Doch es ist die Innenseite der Welt, die der Natur ihren Wertverleiht, da sie für Subjektivität, Freiheit, Gefühl, Kreativität und Kommunikation steht. Ein grandioses - aber auch sehr anspruchsvolles - Plädoyer für einen anderen Blick in die Welt.
Über 200 Fachzeitschriften haben einen Artikel veröffentlicht, der deutlicher nicht warnen kann. Sie fordern die Regierungen dieser Welt, alle Angehörigen der Gesundheitsberufe und die WHO auf, die Natur- und Umweltkrise, in der wir uns befinden, als das zu erkennen, was sie ist: ein globaler Gesundheitsnotstand. Aber sie sagen auch: "Zu den entscheidenden Hebelpunkten, die uns bei der Krisenbewältigung helfen können, gehören die Erkundung alternativer Visionen für eine gute Lebensqualität, das Überdenken von Konsum und Abfall, ein Wertewandel in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Natur, der Abbau von Ungleichheiten und die Förderung von Bildung und Lernen." All dies käme auch und vor allem der Gesundheit zugute." Hier geht es zum Fachartikel
Almudena Abascal, Juristin und Lateinamerikareferentin des Food First Informations- und Aktionsnetzwerk e.V. beschäftigt sich in unserem Blog (www.blog.rechte-der-natur.de) mit einer ausführlichen Analyse der weltweiten Rechte der Natur-Bewegung. Ihr Fazit: "Um die biologische Vielfalt wirksam zu schützen und damit auch das Überleben des Menschen in der Natur zu sichern, ist die Anerkennung der Rechte der Natur und damit der Natur als Rechtssubjekt erforderlich. Hierzu ist ein tiefgreifender Wandel unserer Wirtschaftsordnung, Entwicklungsmodelle, Bildungswesen, Konsummuster und Ernährungssysteme notwendig, insbesondere in den Ländern des globalen Nordens. Die hält die politische Bühne von der Zivilgesellschaft weitgehend für bereitet und geht davon aus, dass die Schwierigkeiten im technisch-juristischen Bereich mit Bereitschaft und Aufgeschlossenheit überwunden werden können. Sie fordert uns auf, uns von den westlichen Rechtstheorien zu lösen und denen des globalen Südens anzunähern. Dabei sollten die Menschenrechte und die Rechte der Natur Vorrang vor wirtschaftlichen und unternehmerischen Interessen haben. Sie zitiert den UN-Sonderberichterstatter David R. Boyd wie folgt: "die Rechte der Natur stehen im Widerspruch zu unbegrenztem Wirtschaftswachstum, Konsumismus, ungebremster Globalisierung oder dem Laissez-faire Kapitalismus".
Immanuel Kant schrieb 1798: „Daß der Mensch in seiner Vorstellung das Ich haben kann, erhebt ihn unendlich über alle auf Erden lebenden Wesen." Deshalb sei er eine Person wohingegen die vernunftlosen Tiere Sachen seien, mit denen man nach Belieben schalten und walten könne." Nur Menschen, so seine Argumentation, seine vernunftbegabt. Sie alleine könnten in einem wechselseitigen Verhältnis moralischer Gesetzgebung stehen und seien nur Angehörigen der eigenen Art gegenüber moralisch verpflichtet. Falsch, meint Christine M. Korsgaard, Professorin für Philosophie in Harvard und selbst eine bedeutende Denkerin in der Nachfolge Immanuel Kants: Auch nicht-menschliche Tiere können ein „Zwecke an sich selbst“ sein. Der Deutschlandfunk hat ein sehr interessantes Interview mit ihr gesendet. Hier geht es zum Interview.
Das im Dezember im C.H. Beck Verlag erschienene Buch "Das ökologische Grundgesetz" des Verfassungsrechtlers Prof. Jens Kersten (LMU) ist unbedingt lesenswert. In unserem Rechte der Natur - Blog kommen gleich zwei Rezensenten zu dem gleichen Ergebnis: Unbedingt lesenswert. Dr. jur. Peter Mohr, NABU Hamburg und Gründungsmitglied des Netzwerkes Rechte der Natur ist gerade zu begeistert und findet das Buch nicht nur anregend, sondern geradezu aufregend. Er ist sich sicher: Die Einführung eigener Rechte der Natur ins Grundgesetz wird erfolgen, offen bleibt wann. Zukunftsmacher Helmut Scheel, 2. stellvertretender Vorsitzender der ÖDP Deutschland kann diese positive Bewertung nur zustimmen: "Wir brauchen für die Natur einen grundgesetzlichen Status auf Augenhöhe mit all jenen durch das Grundgesetz definierten Personen, damit die Natur vor Gericht Chancengleichheit erhält. Erst dann, so mein Fazit aus dem Buch, wird sich der Umgang, das Bewusstsein und die Beziehung zu unserer Natur, auch juristisch, ändern."
Schon lange angekündigt und mit Spannung erwartet: Das Buch "Das ökologische Grundgesetz" von Prof. Jens Kersten ist nun im Buchhandel erhält. Jens Kersten, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU in München, hatte diese Veröffentlichung in verschiedenen Interviews bereits angekündigt und einige Inhalte verraten. Das Buch hat 240 Seiten, enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis. Für alle, die sich für die Rechte der Natur interessieren, ist die Lektüre ein "must". Kersten begründet und erläutert umfangreich, warum unsere Verfassung eine dritte, ökologische Revolution benötigt und wie sie ganz genau aussehen könnte. Er führt seine Vorschläge für eine ökologische Verfassungsreform und ihre Umsetzung über alle institutionellen Ebenen unseres Staatsgebildes hinweg aus. Eine ausführliche Besprechung folgt. Bibliografische Angaben: Das ökologische Grundgesetz, Buch | Hardcover 241 Seiten 2022 C.H.Beck (Verlag) 978-3-406-79545-9 (ISBN) 34,95 Euro.
Am 12. Dezember wird Prof. Bosselmann (Auckland) an der Humboldt-Universität zu Berlin über das Konzept der Treuhandschaft für die Erde sprechen. Klaus Bosselmann lehrt seit 1988 internationales und vergleichendes Umweltrecht an der Universität Auckland, Neuseeland, und ist Gründungsdirektor des New Zealand Centre for Environmental Law. Er ist Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur und hat die Initiative Grundgesetzreform mit Rat und Tag begleitet. Klaus Bosselmann ist weltweit für die Rechte der Natur Bewegung aktiv. Er ist u.a. Vorsitzender der Ecological Law and Governance Association, der Global Ecological Integrity Group und der Earth Trusteeship Initiative, Mitglied der IUCN World Commission on Environmental Law und der Expertengruppe des UN Dialogue Harmony with Nature sowie z.Zt. Berater des UN Generalsekretärs zur Weiterentwicklung des Systems der Global Governance. In den 80er Jahren hat er mit seiner Veröffentlichung "Im Namen der Natur" eines der wichtigsten Grundlagenbücher über die Rechte der Natur geschrieben.
Vor zwei Jahren hatte uns Prof. Jens Kersten, einer der bekanntesten Verfassungsrechtler Deutschlands, mit seinem Beitrag in der von der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgegeben Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschehen" inspiriert. Jetzt hat in der Juni Ausgabe der Blätter für Deutsche und Internationale Politik seinen Aufsatz „Die dritte Revolution - Plädoyer für ein ökologisches Grundgesetz“ veröffentlicht. In seinem 10 Seiten langen Beitrag begründet er, warum Deutschland seine Verfassungsordnung ökologischer und zukunftsoffener gestalten muss und konkretisiert seine Vorstellungen, wie diese Verfassungsreform aussehen könnte, und welche Maßnahmen dazu geeignet sind, dass sie ihre voll Wirksamkeit entfalten.
Robin Wall Kimmerer ist Mitglied des indigenen Volkes der Citizens Potawatomi Nations und Professorin der State University of New York am College für Umweltwissenschaften und Forstwirtschaft. Ihr Buch „Braiding Sweetgrass“ enthält eine Sammlung von Essays, in denen sie das Naturverständnis ihrer indigenen Gemeinschaft beschreibt und mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Forschung verbindet. Eine Buchempfehlung von Carina Czupor.
Westliches Denken neigt noch immer dazu, den Menschen als von der Natur getrennt zu begreifen. In der Nachfolge von Descartes, Kant und Hegel hat sich ein Freiheitsverständnis entwickelt, das die Autonomie des Menschen betont und zwar nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber der Natur. Eine so verstandene Autonomie begünstigt Entwicklungen, die Mitverantwortlichkeiten gegenüber „anderen“ als freiheitsbegrenzend empfindet oder gar völlig ablehnt. Die damit einhergehenden gesellschaftlichen Verwerfungen können durch die Sozialgebundenheit von Freiheit und Eigentum, zumindest im Ansatz, aufgefangen werden. So wie es der soziale Rechtsstaat verspricht.
Welche Rechte braucht die Natur? Wege aus dem Artensterben. Unter diesem Titel ist vor wenigen Tagen ein von Frank Adloff und Tanja Busse herausgegebener Sammelband im Campus-Verlag erschienen. Das Buch ist Ergebnis eines Workshops, den die DFG-Forschungsgruppe „Zukünfte der Nachhaltigkeit“ im Januar 2020 in Hamburg organisiert hatte. Die Autoren des Buches hatten an diesem Workshop teilgenommen, andere wurden später hinzugezogen. Auf 230 Seiten werden die Rechte der Natur aus einer interdisziplinären Sicht analysiert und meist positiv bewertet.
Nur selten greift das bekannte Online-Portal Legal Tribune Online Themen auf, die die Natur betreffen. Umso erfreulicher ist es, dass in diesen Tagen ein ausführliches Interview über die Rechte der Natur mit Jula Zenetti erschienen ist, die in über die Rechte der Natur promoviert und sehr aktiv im Netzwerk Rechte der Natur mitarbeitet.
Sozialwissenschaftler und Ethiker Dr. Thilo Hagendorff erspart seinen Lesern nichts. Wer Fleisch mag, dem muss der Bissen im Halse stecken bleiben, wenn ihm so deutlich vor Augen geführt wird, mit wie viel Leid, Sadismus und Brutalität die „Fleischproduktion“ (schon der Begriff ist monströs) einhergeht. Sein Buch "Was sich am Fleisch entscheidet" ist ein überzeugende Aufforderung vegan zu Leben und eine gute Begründung für eine Ethik der Achtsamkeit. Denn nicht nur auf die Politik, sondern auch auf jeden Einzelnen von uns kommt es an. Und unser Haltung gegenüber der Tierfrage ist wichtiger als wir glauben.
Corinne Pelluchon, Professorin für Philosophie an der Universität Paris-Ost Marne-la-Vallee, ist es gelungen mit ihrem "Manifest für die Tiere" ein höchst politisches Buch zum Thema Rechte der Natur vorzulegen. Radikal in ihrer philosophischen und politischen Analyse, übersetzt sie ihre Forderung nach der Abschaffung jedweder Ausbeutung von Tieren in pragmatische Vorgehensweisen.
Die Zahl der Rechtsexperten, die sich für eine solche Weiterentwicklung unseres Rechtssystems aussprechen, wächst. So lässt Jens Kersten, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU München, in seinem jüngst erschienen Aufsatz "Natur als Rechtssubjekt" keinen Zweifel daran, dass Eigenrechte der Natur mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und dass sie eine notwendige und logische Antwort auf das Anthropozän sind. "Denn Rechte" so Kersten, "sind der Schlüssel zur modernen Gesellschaft. Deshalb liegt die Antwort auf die ökologischen Herausforderungen des Artensterbens, der Globalvermüllung und des Klimawandels nicht in einer Kritik der Rechte, sondern in einer verfassungsmäßig verankerten Anerkennung der Rechte der Natur - als Ausdruck eines neuen ökologischen Liberalismus im Anthropozän."
ELGA (Ecological Law and Governance Association) ist ein globales, interdisziplinär aufgestelltes Experten-Netzwerk, das das ökologische Recht und ökologisches Governance voranbringen möchte. Vom 24. bis 25. Oktober findet an der Universität Siena in Siena, Italien, das zweite Internationale Symposium statt, in dessen Zentrum "Best Practices of Ecological Law and Governance“ stehen wird. Das Treffen wird in kleinem Kreise stattfinden, um einen intensiven Austausch zu ermöglichen Weitere Informationen sind hier zu finden: www.elga.world. Auskunft erteilen Kathryn Gwiazdon (www.environmentalethicsandlaw.org), Prof. Klaus Bosselmann oder Prof. Massimiliano Montini
Die Wirtschaftswissenschaft bedient sich zu Unrecht der 250 Jahre alten Arbeiten von Adam Smith, um ihre interessengeleiteten und die Existenz der Menschheit gefährdenden Theorien zu begründen. Sie macht aus dem vor 70000 Jahren als Mittel zum Zweck erfunden Geld, einen Selbstzweck. Sie hat einen falschen Arbeitsbegriff und ignoriert, dass der Mensch selber Natur ist und die Natur ein Selbstorganisationsprozess (Evolution), den wir schützen müssen. Dr. Irene Schöne fordert in ihrem Buch "Fair Economics" eine mit dem neusten Stand der Wissenschaft vereinbare ökonomische Theorie.
Wie würden hoch entwickelte Besucher aus dem Weltall mit uns umgehen? Würden sie uns genauso gefühllos behandeln, wie die Milliarden von Lebewesen, die wir jährlich schlachten? Anders gefragt: Würden wir die ersten extragalaktischen Lebewesen schlachten und essen, nur weil sie uns fremd ist oder würden wir nicht alles versuchen, um sie kennen zu lernen und zu verstehen? Wenn ja. Warum verhalten wir uns nicht ähnlich mitfühlend und interessiert gegenüber unseren Mitgeschöpfen? Sue Donaldson und Will Kymlicka, die Autoren des Buches Zoopolis, plädieren für ein gleichberechtigtes Miteinander von Tier und Mensch und machen Vorschläge, wie ein solcher Wandel politisch und rechtlich gestaltet werden kann.
Das HAUS DER ZUKUNFT nimmt Abschied von dem deutschen Physiker und Naturphilosophen Klaus Michael Meyer-Abich. Er starb nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 82 Jahren am 19. April 2018 in Hamburg. „Frieden mit der Natur“ war sein großes Thema. Von 1984 bis 1987 gehörte er als parteiloser Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung dem Hamburger Senat an. In der Traueranzeige des Senats heißt es: „Im Spannungsfeld von politischer Verantwortung und realpolitischen Herausforderungen einerseits und seiner wissenschaftlichen Profession andererseits hat er sich stets für den Einklang von Mensch und Natur eingesetzt.“
Eine ausführliche Gesamtschau auf das Symposium «Rechte der Natur – Menschenrechte – Biokratie» / «Nürnberg Nachhaltig – natürliche Ressourcen und Rechte der Natur», das am 9. und 10. November 2017 in Ottensoos und Nürnberg stattfand, ist nun erschienen. Der Bericht, den Dr. Jörg Leimbacher verfasste, geht zusammenfassend auf beide Tage und alle Beiträge ein. Hier geht es zum Donwload.
Prof. Dr. Thomas Heupel und Prod. Dr. Eberhard Seidel fordern eine Neubewertung der Produktionsfaktoren: Bisher werden nur Kapital und Arbeit als Produktionsmittel berücksichtigt. In Zukunft gehöre die Natur an die erste Stelle, danach Arbeit und erst dann Kapital.
Prof. Dr. Volker Stahlmann, TH Nürnberg, machte deutlich, dass er die Rechte der Natur gerade auch aus ökonomischer Sicht fordere. Denn nur die Natur sei Produktiv. Die heutige Wirtschaft respektiere diesen Grundsatz nicht, sondern zerstöre ihre eigenen Grundlagen und die Umweltpolitik versage.
Für eine Neubewertung der Faktoren Natur - Arbeit - Kapital, sprachen sich Prof. Dr. Thomas Heupel und Prof. Dr. Eberhard Seidel aus. Die Natur müsse mit 60 %, die Arbeit mit 30% und Kapital mit 10% bewertet werden.
Am Rande der ELGA Gründung in SIENA entstanden eine Reihe von Interviews. Das nachfolgende Gespräch mit Prof. Klaus Bosselmann, beleuchtet die Rolle des Rechts und die Einflüsse denen es unterliegt.
Siena 12. Oktober 2017. Ein Jahr nach Verabschiedung der Oslo-Erklärung wurde im Rahmen der ELGA Tagung 2017 in Siena ELGA offiziell gegründet. Juristen und Umweltrechts-Aktivisten aus aller Welt waren dabei. Aus Deutschland nahm auch das Haus der Zukunft/Recht der Natur teil.