Am 1. Oktober 2024 erschien im Oekom-Verlag das Buch „Die Natur im Recht: Vision einer ökologischen Rechtsordnung“ von Bernd Söhnlein. Auf 200 Seiten präsentiert der Autor Visionen einer Rechtsordnung, die die Rechte der Natur anerkennt. Das Buch bietet eine verständliche Einführung in die Rechte der Natur, grundlegende theoretische und rechtliche Überlegungen zu den Eigenrechten der Natur, anthropozentrische Rechtsordnungen und vieles mehr. Wir geben Ihnen einen Einblick in das Buch und haben Rezensionen gesammelt.
Wie Dr. Andreas Gutmann und Jenny Garcia Ruales mit ihrem Beitrag auf der Inernet-Plattform "Verfassungsblog" darlegen, sieht es ganz so aus, als ob Martin Borowsky - Richter am Landgericht Erfurt, das europäische Recht dahingehend auslegt, dass die Natur bereits Rechte hat. Das ist eine ganz erstaunliche Entwicklung und könnte Rechtsgeschichte schreiben. Hier geht es zum Verfassungsblog.
Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Zusammenlebens. Es ist ein großer Erfolg und wird von einer ganz großen Mehrheit der Deutschen in hohem Maße wertgeschätzt. 95 % der Deutschen halten den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für nur unwesentlich unwichtiger als die Menschenwürde. Aber nur 29 % gehen davon aus, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gut umgesetzt wird. Dies ist die höchste gemessene Diskrepanz zwischen der beigemessenen Wichtigkeit und der tatsächlichen Umsetzung einer Verfassungsnorm! Höchste Zeit also, der Natur und ihrem Schutz in unserer Verfassung den Rang zuzusprechen, der das grundlegend ändert, findet Karina Czupor, und führt dies in ihrem Artikel auf unserem Blog Rechte der Natur aus. Lesen Sie hier..
Die irische Bürgerversammlung zum Verlust der biologischen Vielfalt hatte im letzten April in ihrem Schlussbericht eine Vielzahl von Empfehlungen vorgelegt. Der Bericht bringt sehr deutlich die Enttäuschung der Versammlung darüber zum Ausdruck, dass es dem irischen Staat bisher nicht gelungen ist, bestehende Naturschutz-Gesetze und Richtlinien angemessen zu finanzieren und durchzusetzen. Der Bericht der Bürgerversammlung ..
Mit dieser Frage titelt der gewöhnlich gut informierte Guardian in seiner ersten Januarausgabe Rechte der Natur im Guardian und gibt einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen der internationalen Rights-of-Nature-Bewegung. Anlass sind zwei innovative neue Initiativen, die ihren Schwerpunkt bei den Rechten von Tieren, und ihrer institutionellen Durchsetzung haben:"More Than Human Rights" und "Animals in the Room".
Wie lässt sich die Idee der allgemeinen Menschenrechte heute global denken und verwirklichen? Darüber beraten im März Aktivist:innen aus aller Welt im Rahmen der Global Assembly in Frankfurt. Anlass sind der 175. Jahrestag der ersten deutschen Nationalversammlung, die von Mai 1848 an in Frankfurt tagte und am 27. März 1849 die erste Verfassung für ganz Deutschland verabschiedete. In diesem Jahr stehen erstmals auch die Rechte der Natur auf der AGENDA und sind Gegenstand Global Assembly Dossier Rechte der Natur
Das Buch "Die Rechte der Natur" von Tilo Wesche, das in diesen Tagen erschienen ist, wagt eine überraschende These. Eigentumsrechte sind nicht nur die Ursache für die tiefe ökologische Krise der Gegenwart, ihre Weiterentwicklung liefert uns auch die Lösung. Gegen die Eigentumsrechte an der Natur, lässt sich nur etwas ausrichten, wenn man das Eigentumsrecht mit seinen eigenen Waffen schlägt und das Eigentumsrecht der Natur an sich selber anerkennt. Dafür bedarf es die Anerkennung der Rechtssubjektivität der Natur an sich selber im Grundgesetz. Denn wenn der Natur selber diese Güter gehören - wenn sie Eigentumsrechte an sich selber hat – hat sie ein Recht auf eine nachhaltige Nutzung ihrer Güter – wie dies für jedes andere Eigentum und seine Nutzung in unserer Rechtsordnung auch die Norm ist.
16 junge Klimaschützerinnen und Klimaschützer haben erfolgreich gegen den US-Staat Montana geklagt. Auch die Bezirksrichterin Kathy Seely sieht ihr Menschenrecht auf gesunde Umwelt verletzt, wenn die Folgen von Öl- und Gasförderungen auf das Klima nicht berücksichtigt werden. Das Urteil ist das erste seiner Art in den USA und könnte Schule machen. Montana gehört zu den wenigen US-Bundesstaaten, die das Recht auf eine saubere Umwelt in der Verfassung verankert haben. Die Jugendlichen warfen dem Bundesstaat vor, dass Kinder und Jugendliche von den schädlichen Auswirkungen der Verbrennung fossiler Brennstoffe besonders betroffen sind.
Meeresschildkröten gehören zu den Arten, deren Überleben zunehmend bedroht ist. Jetzt erhielten Panamas Meeresschildkröten das Recht, in einer Umgebung zu leben, die frei von Umweltverschmutzung und anderen menschlichen Einflüssen ist. Das Bemerkenswerte an dem Gesetz sind die konkreten einklagbaren Rechte, die den Schildkröten zugesprochen wurden. Eine Kommission soll die Umsetzung dieses Gesetzes überwachen. Diese Maßnahme geht über die üblichen Ausweisungen von Naturschutzgebieten weit hinaus und ist ein großer Erfolg für die Rechte-der-Natur-Bewegung in Panama. Foto: Brocken Inaglory, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2483099
Aruba, 22. April 2023 – Um die Beziehung zwischen Natur und Mensch auf eine neue Grundlage stellen wird der Inselstaat Aruba als zweite Nation auf dieser Erde, die Rechte der Natur in seiner Verfassung verankern. Am 22. April, dem Internationalen Earth Day, kamen Experten aus aller Welt nach Aruba um mit den Inselbewohnern darüber zu sprechen. Unter ihnen waren VertreterInnen der Global Alliance for the Rights of Nature, das Earth Law Center, das Leatherback Project und das Ministerium für Natur und Umwelt.
Die erst jüngst anerkannten Rechte des spanischen Mar Menor geraten innenpolitisch unter Druck. Wie Dr. jur. Christine Fuchs in ihrem Beitrag auf dem „Verfassungsblog“ berichtet, unternehmen Spaniens Rechtspopulisten den Versuch, das Gesetz im Rahmen einer Verfassungsklage auszuhebeln.
Buenos Aires, 16. Januar 2023. Die Konföderation der Mapuche von Neuquén feiert, dass die argentinische Provinz Neuquén endlich das Recht auf Konsultation (Consulta Indígena) in Kraft gesetzt hat. 21 Jahre lang hatte der Stamm dafür gekämpft. Jetzt sind keine Eingriffe in die Natur dort ohne ihre Zustimmung möglich. Rechtssichere Planung auf dem Gebiet des Stammes – auf dem sich viele Bodenschätze befinden - darunter Gas und Ölvorkommen - sind ohne Mitsprache der Mapuche nicht mehr möglich. „Wir nutzen unsere Rechte, um unser eigenes Entwicklungskonzept zu verteidigen, das ein gutes Leben zum Ziel hat. Die Mapuche wünschen sich eine Entwicklung innerhalb des mapuce kimvn (Wissen der Ahnen), ein „gutes Leben“ (Buen Vivir) und das Gleichgewicht zwischen den Menschen und ihrer Umwelt. Sie verteidigen die Ordnung der Natur (azmogen), welche den zerstörerischen Kapitalismus herausfordert“, schreibt die Konföderation der Mapuche von Neuquén (Consejo Zonal Xawnko) auf ihrer Facebook-Seite. Mehr Informationen finden Sie hier.
Das im Dezember im C.H. Beck Verlag erschienene Buch "Das ökologische Grundgesetz" des Verfassungsrechtlers Prof. Jens Kersten (LMU) ist unbedingt lesenswert. In unserem Rechte der Natur - Blog kommen gleich zwei Rezensenten zu dem gleichen Ergebnis: Unbedingt lesenswert. Dr. jur. Peter Mohr, NABU Hamburg und Gründungsmitglied des Netzwerkes Rechte der Natur ist gerade zu begeistert und findet das Buch nicht nur anregend, sondern geradezu aufregend. Er ist sich sicher: Die Einführung eigener Rechte der Natur ins Grundgesetz wird erfolgen, offen bleibt wann. Zukunftsmacher Helmut Scheel, 2. stellvertretender Vorsitzender der ÖDP Deutschland kann diese positive Bewertung nur zustimmen: "Wir brauchen für die Natur einen grundgesetzlichen Status auf Augenhöhe mit all jenen durch das Grundgesetz definierten Personen, damit die Natur vor Gericht Chancengleichheit erhält. Erst dann, so mein Fazit aus dem Buch, wird sich der Umgang, das Bewusstsein und die Beziehung zu unserer Natur, auch juristisch, ändern."
Berlin, 8. Dezember 2022. Nicht nur der NABU - auch die Deutsche Umwelthilfe sind seit Ende Dezember Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur. Der Einladung zu einem Meinungsaustausch, zu dem das Netzwerk Rechte der Natur hatte Anfang Dezember eingeladen hatte, waren eine erfreulich große Zahl an Organisationen und interessierten Persönlichkeiten gefolgt. Mit dabei waren NaturschützerInnen, VertreterInnen von Parteien, Client Earth und Stiftungen. Die TeilnehmerInnen bekundeten ihr Interesse an den Rechten der Natur und ihre Bereitschaft im Netzwerk Rechte der Natur über die offenen juristischen Fragen und das weitere Vorgehen zu diskutieren.
Ein wunderbares Nikolausgeschenk hat der NABU uns allen und der Natur gemacht. Mit einer Pressemitteilung hat Deutschlands Mitgliederstärkster Naturschutzverband sich am 6. Dezember 2022 zu den Eigenrechten der Natur und eine Grundgesetzänderung bekannt. Der NABU begründet diesen Schritt wie folgt: "Trotz einer Vielzahl von Gesetzen und Projekten gelingt es bisher nicht, das Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen aufzuhalten. Es fehlt nicht an Wissen darüber was zu tun ist. Politische Ziele werden nicht ernst genommen, existierende Regelungen nicht durchgesetzt. Im Natur- und Umweltschutz herrscht ein Handlungs- und Vollzugsdefizit. Das möchten wir ändern! Der Schutz der Natur braucht einen höheren Stellenwert, auch in unserem Rechtssystem. Der NABU will daher prüfen, welche Anpassungen des Grundgesetzes dafür sorgen könnten, dass dem Schutz der Natur und dem Eigenwert von Tieren und Pflanzen ein überwiegendes öffentliches Interesse eingeräumt wird. Einen entsprechenden Auftrag hat die Bundesvertreterversammlung des NABU am 13. November 2022 in Erfurt beschlossen. In dem Beschluss heißt es “Die Rechte der Natur anzuerkennen, ist auch Teil einer Überlebensstrategie für den Menschen, der gegenwärtig seine eigene Existenz durch den Raubbau an der Biosphäre und an deren Artenreichtum gefährdet.”
RENN. West, die Regionale Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien NRW, lädt zu einem „Nachhaltigkeitsgerichtstag“ - Gesetze für die sozial-ökologische Transformation am Beispiel Klimaschutz“ ein. Die Veranstaltung an der online teilgenommen werden kann, findet am 30. November 2022 | 10:00 – 16:00 Uhr | digital statt. Eine Anmeldung ist hier möglich. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung: Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Verfassung verankern? Was kann von Beispielen wie dem „Recht der Natur“ und Gesetzen für den Klimaschutz gelernt werden?
Was bedeuten die schon vorhandenen verfassungsrelevanten Urteile für die Gesetzgebung sowie die Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung? Das Netzwerk Rechte der Natur uns sein Vorschlag für eine Grundgesetzreform ist mit Dr. Peter Mohr prominent vertreten. Hier kann man sich anmelden.
Schon lange angekündigt und mit Spannung erwartet: Das Buch "Das ökologische Grundgesetz" von Prof. Jens Kersten ist nun im Buchhandel erhält. Jens Kersten, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU in München, hatte diese Veröffentlichung in verschiedenen Interviews bereits angekündigt und einige Inhalte verraten. Das Buch hat 240 Seiten, enthält ein umfangreiches Literaturverzeichnis. Für alle, die sich für die Rechte der Natur interessieren, ist die Lektüre ein "must". Kersten begründet und erläutert umfangreich, warum unsere Verfassung eine dritte, ökologische Revolution benötigt und wie sie ganz genau aussehen könnte. Er führt seine Vorschläge für eine ökologische Verfassungsreform und ihre Umsetzung über alle institutionellen Ebenen unseres Staatsgebildes hinweg aus. Eine ausführliche Besprechung folgt. Bibliografische Angaben: Das ökologische Grundgesetz, Buch | Hardcover 241 Seiten 2022 C.H.Beck (Verlag) 978-3-406-79545-9 (ISBN) 34,95 Euro.
Am 12. Dezember wird Prof. Bosselmann (Auckland) an der Humboldt-Universität zu Berlin über das Konzept der Treuhandschaft für die Erde sprechen. Klaus Bosselmann lehrt seit 1988 internationales und vergleichendes Umweltrecht an der Universität Auckland, Neuseeland, und ist Gründungsdirektor des New Zealand Centre for Environmental Law. Er ist Mitglied im Netzwerk Rechte der Natur und hat die Initiative Grundgesetzreform mit Rat und Tag begleitet. Klaus Bosselmann ist weltweit für die Rechte der Natur Bewegung aktiv. Er ist u.a. Vorsitzender der Ecological Law and Governance Association, der Global Ecological Integrity Group und der Earth Trusteeship Initiative, Mitglied der IUCN World Commission on Environmental Law und der Expertengruppe des UN Dialogue Harmony with Nature sowie z.Zt. Berater des UN Generalsekretärs zur Weiterentwicklung des Systems der Global Governance. In den 80er Jahren hat er mit seiner Veröffentlichung "Im Namen der Natur" eines der wichtigsten Grundlagenbücher über die Rechte der Natur geschrieben.
Am 30 September hat der Felipe, König von Spanien, das Gesetz über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit der Lagune Mar Menor und ihres Einzugsgebiets[1] unterschrieben. Damit treten die Eigenrechte des Mar Menor in Kraft. Viele Jahr hatten die Bewohner und Bewohnerinnen, die rund um diese einmalige spanische Süßwasserlagune leben, für dieses Ziel gestritten. Die Chancen, dass die Zerstörung dieses 1600 Quadratkilometer großen Biotopes gestoppt werden kann, sind hoch.
Spanien ist das erste europäische Land, dass Rechte der Natur anerkennt. Begründet wird dieser Schritt mit dem Versagen der Umweltschutzgesetzgebung und der großen Bedeutung dieses Biotopes: Für das Ökologische Gleichgewicht der Region und für die Menschen, die dort leben. Dies alles erfordere „einen qualitativen Sprung zu machen und ein neues rechtlich-politisches Modell anzunehmen, das im Einklang mit der internationalen juristischen Avantgarde und der weltweiten Bewegung für die Anerkennung der Rechte der Natur steht“.
Vor zwei Jahren hatte uns Prof. Jens Kersten, einer der bekanntesten Verfassungsrechtler Deutschlands, mit seinem Beitrag in der von der Bundeszentrale für Politische Bildung herausgegeben Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschehen" inspiriert. Jetzt hat in der Juni Ausgabe der Blätter für Deutsche und Internationale Politik seinen Aufsatz „Die dritte Revolution - Plädoyer für ein ökologisches Grundgesetz“ veröffentlicht. In seinem 10 Seiten langen Beitrag begründet er, warum Deutschland seine Verfassungsordnung ökologischer und zukunftsoffener gestalten muss und konkretisiert seine Vorstellungen, wie diese Verfassungsreform aussehen könnte, und welche Maßnahmen dazu geeignet sind, dass sie ihre voll Wirksamkeit entfalten.
Am 29. März 2022 hat Jessica den Outer zusammen mit dem Maas Cleanup die Petition "Maas in de Wet" (Maas im Gesetz) eingereicht. In dieser Petition wird die niederländische Abgeordnetenkammer aufgefordert, die Möglichkeit einer Rechtspersönlichkeit für die Maas zu prüfen. Sie erkennt auch an, dass die Maas das Recht haben sollte, zu fließen, frei von Verschmutzung zu sein und ein gesundes Ökosystem zu haben. Die niederländischen politischen Parteien D66, SP, GroenLinks und die PvdD haben die physische Petition angenommen. Sie wurde von 9500 Personen unterzeichnet. Die Petition soll in einer Debatte über Wasser am 8. Juni 2022 diskutiert werden.
Das Netzwerk Rechte der Natur - Initiative Grundgesetzreform hatte am 22. April, anlässlich des Mother Earth Day in Berlin zu einem Pressegespräch eingeladen, um seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform zu präsentieren. Die Grundgesetzänderung hat zum Ziel, dass nicht nur dem Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird. Sie soll als Rechtssubjekt mit dem Grundrecht auf Leben und Gedeihen (Reproduktion) ausgestattet werden. Damit wäre der Weg frei, für eine echte Ökologisierung des Rechtssystems. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass Beispiele aus anderen Ländern bewiesen haben, dass die Festschreibung der Rechte der Natur in Verfassungen beim Kampf um Schutz der Natur und bei der Auslegung von Gesetzen durch die Gerichte einen ganz entscheidenden Unterschied machen. Dazu Dr. jur. Peter C. Mohr (NABU Hamburg): "Nur mit der Anerkennung von Grundrechten für die Natur schützen wir die Würde der Natur und bewahren Menschen, Tiere und Pflanzen." Das Gespräch Dokumentation Pressegespräch
In der Vierteljahreszeitschrift „Kritische Justiz“ ordnet Dr. Andreas Gutmann das Urteil des ecuadorianischen Verfassungsgerichtes im Fall Los Cedros ein. Der Wert dieses Urteils, so Gutmann, besteht nicht nur darin, dass das Verfassungsgericht die Bergbauprojekte in dem Nationalpark gestoppt hat. Das Urteil präzisiert und konkretisiert die Rechte der Natur und nimmt so Einfluss auf die weitere Rechtsprechung der ecuadorianischen Gerichte und die Auslegung des Artikel 71, Absatz 1, der lautet: „Patcha Mama, in der sich das Leben realisiert und reproduziert, hat das Recht, dass ihre Existenz, ihr Erhalt und die Regenerierung ihrer Lebenszyklen, Struktur, Funktionen und Entwicklungsprozesse umfassend respektiert werden“.
Berlin, 22. April 2022. Das Netzwerk Rechte der Natur – ein zivilgesellschaftliches Bündnis – hat heute in Berlin seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform vorgestellt und erläutert. Der Vorschlag sieht vor, dass nicht nur der Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird und mit einem Grundrecht auf Leben und Reproduktion ausgestattet wird. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass dieser Schritt den entscheidenden Unterschied macht. Nur wenn unsere Verfassung anerkennt, dass die Natur eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Zukunft des Lebens, die Würde des Menschen und eine nachhaltige Zukunft ist, kann es gelingen den Klimawandel und das sechste große Artensterben, in dem wir uns befinden, zu stoppen. Hier geht es zum Download der Reformvorschläge und hier können sie die Hintergrundinformationen und Beispiele für die Bedeutung dieses Schrittes herunterladen.
Gesellschaftlicher Wandel hat schon immer zu Veränderungen des rechtlichen Rahmens geführt. Die ökologische Krise der Gegenwart erfordert eine tiefgreifende Revolution unseres Rechtsrahmens, denn unser Recht muss seinen Anthropozentrismus überwinden. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der die Natur als Voraussetzung für unser aller Zukunft ins Zentrum rückt und der Tatsache Rechnung trägt, dass das Universum nicht in erster Linie dazu da ist, die menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Das Bündnis Netzwerk Rechte der Natur hat Vorschläge für eine Grundgesetzreform erarbeitet, die es am 22. April 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin (live und online) erläutert.
Die Spanische Zeitung El Pais berichtet, dass das spanische Abgeordnetenhaus einem Gesetzesvorschlag zugestimmt hat, dem Mar Menor als erstem europäischen Ökosystem Eigenrechte zuzugestehen. Alle Fraktionen (außer Vox) haben diesem Antrag zugestimmt. 600.000 Unterschriften waren zuvor von der der Bürgerinitiative ILP gesammelt worden.. Genug, um ein parlamentarisches Verfahren einzuleiten. Das Gesetz soll im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens verabschiedet werden. Denn das Mar Menor befindet sich schon seit Jahren in einem kritischen Zustand. Nitrat- und Phosphateinträge verursachen seit vielen Jahren immer wieder extremen Sauerstoffmangel und das führt zu massivem Fischsterben. 2019 und 2021 waren tonnenweise erstickte Fisch an den Stränden der Bucht gefunden worden. Verantwortlich für diese Überdüngung ist vor allem die Landwirtschaft im Hinterland. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass jeder Bürger, jede Bürgerin im Namen des Mar Menor klagen darf. Die Initiative ILP wird ihre Initiative am 20. April der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York vorstellen.
Am 24. Februar 2022 unterzeichnete Laurentino Cortizo, Präsident von Panama, ein Gesetz, das die Rechte der Natur anerkennt. Panama schließt sich damit der wachsenden Zahl von Ländern an, die die Rechte der Natur auf nationaler Ebene anerkennen, darunter auch Bolivien und Ecuador. Anerkannt werden: Das Recht der Natur zu existieren und sich zu regenerieren; das Recht der Natur auf rechtzeitige und wirksame Wiederherstellung; das Recht der Natur auf die Erhaltung ihrer Wasserkreisläufe.
Unter der Leitung von Alberto Acosta und Natalia Greene wird in den nächsten Tagen ein Experten-Delegation Chile besuchen. Die Delegation wird vom 28. Februar bis zum 13. März mit der verfassungsgebenden Versammlung Chiles zusammentreffen, um über die Rechte der Natur zu informieren.
Die Delegation setzt sich aus Experten für die Rechte der Natur zusammen. Die Delegation ist davon überzeugt, dass die Anerkennung der Rechte der Natur durch die neue chilenische Verfassung ein großer Sieg für den Schutz der Natur wäre. Chile wäre nach Ecuador das zweite Land, das die Rechte der Natur in seiner Verfassung anerkennt.
Das Mar Menor ist eine in der spanischen Region Murcia liegende Salzwasserlagune. Seit Jahren verschlechtert sich sein ökologischer Zustand. Diesen Sommer erreichte das massenhafte Fischsterben seinen bisherigen Höhepunkt. Die BewohnerInnen der Region setzen sich seit Jahren sehr aktiv für den Schutz dieses Gewässers ein, das vor allem durch den intensiven Gemüseanbau in der Region und den Tourismus bedroht ist. In ihrem Blogbeitrag bewertet Jula Zenetti den Kampf um die Anerkennung von Eigenrechten für dieses Gewässer, der von der spanischen Zivilgesellschaft noch immer mit sehr viel Engagement und Fantasie vorangetrieben wird.