Der Politologe Claus Leggewie präsentiert in einem äußerst sehenswerten Beitrag auf Das Erste in der ARD Mediathek seine Vision eines Naturparlaments. Angesichts des menschengemachten Klimawandels und des fortschreitenden Artensterbens, die die Erde an ihre Belastungsgrenzen bringen, fordert Leggewie entschiedenes Handeln und einen umfassenden ökologischen Wandel in der Politik.
Die britische Unterhauswahl am 4. Juli 2024 steht bevor. Die Green Party hat in ihrem Parteimanifest unter dem Punkt "Bringing Nature Back to Life" die Einführung eines neuen Gesetzes zu den Rechten der Natur angekündigt, das der Natur selbst Rechte zuspricht und zum Schutz sowie zur Wiederherstellung der Natur dienen soll.
Obwohl zentrale Themen wie das staatliche Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Einwanderung den britischen Wahlkampf dominieren, zeigen Umfragen des BBC-Projekts "Your Voice, Your Vote", dass auch der Klimawandel und der Naturschutz wichtige Anliegen der Wähler*innen sind. Am Samstag, den 22. Juni, marschierten über 60.000 Menschen in London unter dem Motto "Restore Nature Now" und setzten ein starkes Zeichen für den Schutz der Natur.
Die viel beachtete politische Magazine "Politikum" hat in seiner Ausgabe 4/2023 den Aufsatz "Rechte der Natur und ethischer Wertewandel" veröffentlicht. Ulrich Stöcker, Anna von Rebay, Christine Ax, Cornelia Nicklas und Tamara Abdelwahdeh beschreiben den State of the Art und bringen die wichtigsten Argumente und Entwicklungen zu den Rechten der Natur auf den Punkt und gehen der Frage nach, welche Perspektiven für die Rechte der Natur in Deutschland bestehen. Dass dieses im globalen Süden entwickelte Konzept zur Überwindung des praktischen Kolonialismus und des kolonialen Denkens beitragen kann, daran kann es keinen Zweifel geben. Doch lesen Sie selbst. Hier gibt es den Artikel zum download.
Der Jubel war verfrüht. Die EU-Renaturierungs-Verordnung, die am 12. Juli vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, ist ein unerträglicher Kompromiss. Die Kampagne rechter und konservativer Kräfte hatte doch Erfolg: Die EU-Renaturierungs-Verordnung, die am 12. Juli vom Europäischen Parlament beschlossen wurde, ist kein Grund zur Freude. Wie u.a. dem Blog des NABU zu entnehmen ist, wurde die Renaturierung landwirtschaftlicher Flächen und die Wiedervernässung von Mooren in der Verordnung gestrichen. Wiederherstellungspflichten soll es nur noch für Naturata 2000-Flächen geben. Die gesetzliche Einklagbarkeit und die Beteiligungsrechte der Naturschützer wurden gestrichen. Mehr Details sind hier zu finden: NABU Blog
Am 11./12. Juli wird das EU-Parlament final über die im EU-Umweltausschuss von der EVP und ihren Verbündeten (Rechtsnationale, Liberale) verhinderte Renaturierungs-Verordnung abstimmen. Unsere Partnerorganisation NABU Deutschland, geht davon aus, dass diese Verordnung gegenwärtig eine unverzichtbare Chance darstellt, das Fortschreiten von Artenverlust, Dürren, Flut und andere klimabedingte Extremwetterereignisse zu verhindern. Hier erklärt der NABU worum es geht, und warum diese Verordnung so wichtig ist. Hier gibt die Möglichkeit, sich der Kampagne des NABU für die EU-Renaturierungs-Verordnung anschließen.
Helga Schmidt, ARD-Korrespondentin der ARD, spricht bei der Beurteilung des Widerstandes der EVP gegen die EU Renaturierungsverordnung Klartext. Sie kritisiert, dass die Ablehnung durch die deutsche CDU trotz des dringlichen Appells von über 3000 Wissenschaftlern erfolgte. Rund 3300 Wissenschaftler aus 26 Mitgliedsstaaten der EU hatten sich nämlich zusammengetan - darunter die Elite von Europas Naturwissenschaftlern - und die Abgeordneten aufgefordert, das Naturschutzgesetz nicht weiter zu blockieren. Alles sei wissenschaftlich belegt und nachvollziehbar formuliert. Trotzdem habe sich die größte Fraktion im Parlament gegen den Rat der Wissenschaftler gestellt. Dieses Verhalten hält sie vor allem für die Landwirtschaft, die schon heute unter den Folgen des Klimawandels leidet, für ein großes Problem. Gerade die Landwirtschaft brauche jetzt neue Regeln zum Schutz ihrer Böden, für gesunde Wälder und Wiesen mit vielen Insekten. Hören und lesen kann man den Kommentar hier: Stimmenfang auf Kosten der Natur | tagesschau.de. Dazu auch hier das Interview des EVP - CDU Abgeordneter Liese im Deutschlandfunk, indem der CDU-Abgeordnete Liese seinen Widerstand gegen die Naturschutz-Verordnung begründet.
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (COM/2022/304) wurde am vor wenigen Tagen vom EU-Umweltausschuss nicht beschlossen. Die EVP und ihre Partner vom rechten und liberalen Spektrum haben dafür gesorgt, dass es bei der Abstimmung zu einer Patt-Situation kam. Die Argumente, mit denen der CDU-Politiker Liese in einem DLF-Interview, dieses Vorgehen begründet, ist ein verantwortungsloser Angriff auf die Lebensgrundlagen aller Europäerinnen, findet Christine Ax und begründet dies mit ihrem Blog-Beitrag. Denn diese Verordnung ist eine zwingend notwendige Maßnahme, um die dramatische Naturzerstörung der letzten Jahrzehnte zu reparieren und die natürlichen Grundlagen auf eine sichere Grundlage zu stellen. Naturschutz hat nichts mit rückwärtsgewandter Romantik zu tun, sondern nur durch Naturschutz kann Wohlstand gesichert werden. Mehr Naturschutz führt keineswegs zu Hungersnöten, sondern schützt uns alle davor, sichert Zukunft und ist Grundlage für ein gutes und gesundes Leben.“
23.5.2023 Bei ihrem Bundesparteitag hat die ÖDP die Forderung nach den Rechten der Natur in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Die Natur soll einen subjektiven Rechtsstatus erhalten, denn ohne juristische Chancengleichheit ziehe sie immer den Kürzeren. Helmut Scheel, zweiter stellv. Vorsitzender: „Dies muss sich zwingend ändern. Die Natur braucht den gleichen Status wie eine Firma, ein Verein oder dergleichen“, ergänzt Scheel. Bisher werden „Eingriffe in die Natur fast immer bagatellisiert“, so Scheel. Selbst unrechtmäßige und schwerwiegende Eingriffe bleiben bisher allzu oft folgenlos. Hier geht es zur Pressemitteilung.
Mittwoch, 1. Februar 2023, wird ab 12.00 eine Petition gegen die Verbreiterung des Südschnellweges im Bereich Leinemasch im Forum des Niedersächsischen verhandelt. Gegenstand der Petition ist der Erhalt des Naherholungsgebietes Leinemasch mit seinem alten Baumbestand (zur Petition Nr.03482/89/18). Für diese Baumaßnahme sollen 13 Ha Wald- und Wiesenlandschaft mit altem hoch gewachsenem Baumbestand im Westabschnitt der Baumaßnahme geopfert werden,. Denn die Brücken soll nicht nur erneuert, sondern die ganze Trasse um das Doppelte verbreitert und um einen Meter erhöht werden. Ziel der Planung ist es, auf dem Straßenabschnitt die zugelassene Geschwindigkeit von 80 km/h auf 120 km/h erhöhen zu können. Die Teilnahme an der Anhörung erfordert eine Anmeldung unter: OeffentlichePetition.Besuch@lt.niedersachsen.de, der vollständige Name, die Anschrift und eine Telefonnummer sind anzugeben.
Höchste Wertschätzung haben die Rechte der Natur in einem UN-Bericht erfahren. In dem mit Spannung erwarteten Bericht “Summary for policymakers of the methodological assessment regarding the diverse conceptualization of multiple values of nature and its benefits, including biodiversity and ecosystem functions and services (assessment of the diverse values and valuation of nature)” wird den Rechten der Natur das höchste Transformationspotential zugesprochen, wenn es darum geht, mit umweltpolitischen Instrumenten die Biodiversität zu erhalten. Das Dokument wurde von der IPBES im Juli veröffentlicht. IPBES ist die zwischenstaatliche Plattform für Wissenschaft und Politik zu Biodiversität und Ökosystemleistungen. Ein unabhängiges Gremium mit über 130 Mitgliedsregierungen. IPBES berät Regierungen und ist – bezogen auf die Biodiversitätskrise – das, was das IPPC für den Klimawandel ist. Das IPBES wurde 2012 von Regierungen gegründet und bietet politischen Entscheidungsträgern objektive wissenschaftliche Bewertungen des Wissensstandes über die biologische Vielfalt der Erde, die Ökosysteme und den Beitrag, den sie für die Menschen leisten, sowie Optionen und Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung dieser lebenswichtigen Naturgüter.
Westliches Denken neigt noch immer dazu, den Menschen als von der Natur getrennt zu begreifen. In der Nachfolge von Descartes, Kant und Hegel hat sich ein Freiheitsverständnis entwickelt, das die Autonomie des Menschen betont und zwar nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber der Natur. Eine so verstandene Autonomie begünstigt Entwicklungen, die Mitverantwortlichkeiten gegenüber „anderen“ als freiheitsbegrenzend empfindet oder gar völlig ablehnt. Die damit einhergehenden gesellschaftlichen Verwerfungen können durch die Sozialgebundenheit von Freiheit und Eigentum, zumindest im Ansatz, aufgefangen werden. So wie es der soziale Rechtsstaat verspricht.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen sich die JuristInnen Dr. Andreas Gutmann und Elena Ewerts mit dem Bayerischen Volksbegehren Naturechte. Eine solche Neuerung stelle zwar eine Herausforderung für das Rechtssystem dar. Angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise und zahlreicher anderer ökologischer Katastrophen halten sie es aber für geboten, auch im Recht nach neuen Wegen zu suchen.
In ihrem Aufsatz untersuchen sie, welche Herausforderungen sich aus diesem Vorschlag für die bayerische Gesetzgebung ergeben, was der Vorschlag für andere Rechtsgüter (wie z.B. Eigentumsrecht) bedeutet und ob der Vorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ihr Fazit: Das Vorhaben ist aus rechtlicher Sicht nicht nur machbar sondern auch eine Chance. Lesen Sie hier warum. Lesen Sie selbst: Hier geht es zum Blogbeitrag
Katja Gelinsky, seit 2011 Referentin für Recht und Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung hat sich letzte Woche in einem Kommentar in der FAZ bemerkenswert ausführlich, zu den Klagerechten der Natur geäußert. Sie sieht zwar die Notwendigkeit und die Chancen, die damit verbunden wäre. Aber sie traut unserem Rechtswesen ganz offensichtlich nicht zu, gegenüber der Natur eine Haltung einzunehmen, die darauf verzichtet, die wirtschaftlichen Interessen immer einen Vorrang einzuräumen und eine nicht-anthropozentrische Haltung einzunehmen. Lesen Sie selbst
Eine große Mehrheit der Europäer ist besorgt über den Zustand ihrer Umwelt und unterstützt die Anerkennung der Rechte der Natur. Dies belegt eine von der Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Umfrage aus diesem Jahr.
Die Bewegung für die Rechte der Natur wächst in ganz Europa und weltweit.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie von Bündnis 90/Die Grünen haben sich für Forderung nach Eigenrechten der Natur im neuen Grundsatzprogramm der Grünen ausgesprochen. Das neue Grundsatzprogramm befindet sich derzeit in der letzten Phase des umfangreichen Beteiligungsverfahrens, den die Grünen organisiert haben. Ob diese Forderung sich tatsächlich im Grundsatzprogramm wiederfinden wird, entscheidet sich spätestens auf dem Programmparteitag Ende des Jahres.
Das Bündnis für Tierschutzpolitik, bestehend aus Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Menschen für Tierrechte, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz und PROVIEH, kritisiert die Vorgehensweise der Bundesregierung zur sogenannten »Zukunftskommission Landwirtschaft«: Ohne Beteiligung der Tierschutzverbände wurde bereits eine Vereinbarung zur Arbeitsweise der beabsichtigten »Zukunftskommission« mit dem Deutschen Bauernverband und dem losen Zusammenschluss »Land schafft Verbindung« getroffen. Bundeskanzlerin Merkel hatte zuvor den Deutschen Bauernverband und »Land schafft Verbindung« dazu aufgefordert, ein Konzept für die Zukunftskommission zu erarbeiten, das auch die Zusammensetzung des Gremiums betrifft. Der Vorschlag wurde nun an die Bundeskanzlerin übergeben.
Die Orcas, die im pazifischen Nordwesten am Rande des Aussterbens leben, stehen das ganze Jahr über am Rande des Aussterbens, nur 73 Wale blieben bis zum 1. Juli übrig. Orcas sind nicht die einzige bedrohte Art. Ein im Mai veröffentlichter Bericht der Vereinten Nationen ergab, dass menschliche Aktivitäten 1 Million Arten in Gefahr gebracht habe. Viele davon innerhalb von wenigen Jahrzehnten. Die Initiative Rights of the Salish Sea möchte diese Entwicklung stoppen. Der Natur Eigenrechte zuzugestehen, halten sie für den entscheidenden Schritt, um den dringen erforderlichen Systemwandel durchzusetzen.
Wie würden hoch entwickelte Besucher aus dem Weltall mit uns umgehen? Würden sie uns genauso gefühllos behandeln, wie die Milliarden von Lebewesen, die wir jährlich schlachten? Anders gefragt: Würden wir die ersten extragalaktischen Lebewesen schlachten und essen, nur weil sie uns fremd ist oder würden wir nicht alles versuchen, um sie kennen zu lernen und zu verstehen? Wenn ja. Warum verhalten wir uns nicht ähnlich mitfühlend und interessiert gegenüber unseren Mitgeschöpfen? Sue Donaldson und Will Kymlicka, die Autoren des Buches Zoopolis, plädieren für ein gleichberechtigtes Miteinander von Tier und Mensch und machen Vorschläge, wie ein solcher Wandel politisch und rechtlich gestaltet werden kann.
Schon lange setzen sich die Grünen für mehr Tierschutz ein. Jetzt fordern sie das Verbandsklagerecht um Tieren vor Gericht eine Stimme zu geben und ihre im Grundgesetz verbrieften Rechte durchzusetzen