Berlin, 22. April 2022. Das Netzwerk Rechte der Natur – ein zivilgesellschaftliches Bündnis – hat heute in Berlin seinen Vorschlag für eine Grundgesetzreform vorgestellt und erläutert. Der Vorschlag sieht vor, dass nicht nur der Menschen, sondern auch der Natur eine eigene Würde zugestanden wird und mit einem Grundrecht auf Leben und Reproduktion ausgestattet wird. Die Expertinnen weisen darauf hin, dass dieser Schritt den entscheidenden Unterschied macht. Nur wenn unsere Verfassung anerkennt, dass die Natur eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Zukunft des Lebens, die Würde des Menschen und eine nachhaltige Zukunft ist, kann es gelingen den Klimawandel und das sechste große Artensterben, in dem wir uns befinden, zu stoppen. Hier geht es zum Download der Reformvorschläge und hier können sie die Hintergrundinformationen und Beispiele für die Bedeutung dieses Schrittes herunterladen.
Gesellschaftlicher Wandel hat schon immer zu Veränderungen des rechtlichen Rahmens geführt. Die ökologische Krise der Gegenwart erfordert eine tiefgreifende Revolution unseres Rechtsrahmens, denn unser Recht muss seinen Anthropozentrismus überwinden. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der die Natur als Voraussetzung für unser aller Zukunft ins Zentrum rückt und der Tatsache Rechnung trägt, dass das Universum nicht in erster Linie dazu da ist, die menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. Das Bündnis Netzwerk Rechte der Natur hat Vorschläge für eine Grundgesetzreform erarbeitet, die es am 22. April 2022 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin (live und online) erläutert.
Welche Rechte braucht die Natur? Wege aus dem Artensterben. Unter diesem Titel ist vor wenigen Tagen ein von Frank Adloff und Tanja Busse herausgegebener Sammelband im Campus-Verlag erschienen. Das Buch ist Ergebnis eines Workshops, den die DFG-Forschungsgruppe „Zukünfte der Nachhaltigkeit“ im Januar 2020 in Hamburg organisiert hatte. Die Autoren des Buches hatten an diesem Workshop teilgenommen, andere wurden später hinzugezogen. Auf 230 Seiten werden die Rechte der Natur aus einer interdisziplinären Sicht analysiert und meist positiv bewertet.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht beschäftigen sich die JuristInnen Dr. Andreas Gutmann und Elena Ewerts mit dem Bayerischen Volksbegehren Naturechte. Eine solche Neuerung stelle zwar eine Herausforderung für das Rechtssystem dar. Angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise und zahlreicher anderer ökologischer Katastrophen halten sie es aber für geboten, auch im Recht nach neuen Wegen zu suchen.
In ihrem Aufsatz untersuchen sie, welche Herausforderungen sich aus diesem Vorschlag für die bayerische Gesetzgebung ergeben, was der Vorschlag für andere Rechtsgüter (wie z.B. Eigentumsrecht) bedeutet und ob der Vorschlag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ihr Fazit: Das Vorhaben ist aus rechtlicher Sicht nicht nur machbar sondern auch eine Chance. Lesen Sie hier warum. Lesen Sie selbst: Hier geht es zum Blogbeitrag
Nur selten greift das bekannte Online-Portal Legal Tribune Online Themen auf, die die Natur betreffen. Umso erfreulicher ist es, dass in diesen Tagen ein ausführliches Interview über die Rechte der Natur mit Jula Zenetti erschienen ist, die in über die Rechte der Natur promoviert und sehr aktiv im Netzwerk Rechte der Natur mitarbeitet.
Eine große Mehrheit der Europäer ist besorgt über den Zustand ihrer Umwelt und unterstützt die Anerkennung der Rechte der Natur. Dies belegt eine von der Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Umfrage aus diesem Jahr.
Die Bewegung für die Rechte der Natur wächst in ganz Europa und weltweit.
Jasper Mührel, Jurist und Wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Jena hält den Nichtannahmebeschluss der PETA "Ferkel-Klage" des Bundesverfassungsgericht für eine verpasste Gelegenheit, den jahrhundertealten Rechtsanthropozentrismus mit seiner instrumentellen Sicht auf die natürliche Umwelt in Frage zu stellen. Ein Denken, dass die Natur zu einer bloßen Ressource für die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Menschen und die Erde zu einem verschmutzten und geschädigten Planeten am Rande einer unumkehrbaren Klimakatastrophe verwandelt hat. Er plädiert dafür, dass der Gesetzgeber und die Gesellschaft, die Frage der Eigenrechte der Natur und insbesondere der Tiere wieder thematisiert. Angesichts der immer drängenderen Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes sollte seiner Ansicht nach die anstehende Bundestagswahl im September ein Anstoß für gesetzliche Änderungen sein.
Im November 2019 hatte die Tierrechtsorganisation im Namen von Ferkeln, bei Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Es war einer der vielen Initiativen die PETA im Rahmen ihrer Kampagne „Grundrechte für Tiere“ unternahm. Fast zwei Jahre haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe gebraucht, um diese Klage nun ohne Begründung abzulehnen. Welch ein Armutszeugnis. Nach der Robbenklage vor 30 Jahren war dies der zweite Versuch im Namen von Tieren zu klagen und die Rechtsfähigkeit von Tieren zu erlangen.
Sozialwissenschaftler und Ethiker Dr. Thilo Hagendorff erspart seinen Lesern nichts. Wer Fleisch mag, dem muss der Bissen im Halse stecken bleiben, wenn ihm so deutlich vor Augen geführt wird, mit wie viel Leid, Sadismus und Brutalität die „Fleischproduktion“ (schon der Begriff ist monströs) einhergeht. Sein Buch "Was sich am Fleisch entscheidet" ist ein überzeugende Aufforderung vegan zu Leben und eine gute Begründung für eine Ethik der Achtsamkeit. Denn nicht nur auf die Politik, sondern auch auf jeden Einzelnen von uns kommt es an. Und unser Haltung gegenüber der Tierfrage ist wichtiger als wir glauben.
SILBERSALZ ist ein jährlich in Halle veranstaltetes Science & Media Festival. Im Rahmen des letzten Festivals fand eine spannende Veranstaltung zum Thema "Rechte für die Natur" statt. Terra X-Moderator Dirk Steffen und Fritz Habekuß, Autor und Wissenschaftsjournalist bei Zeit Online plädieren mit Ihrem Beitrag für die Rechte der Natur und machen es auch ganz konkret: Warum nicht für die Saale?
Am 2. März fand das zweite Online-Meeting des Netzwerkes Rechte der Natur statt.
Der Hintergrund: Das HAUS DER ZUKUNFT / Initiative „Rechte der Natur“ hatte im September 2020 in Zusammenarbeit mit dem World Future Council zu einem Vernetzungstreffen eingeladen. Ziel dieser Aktivitäten ist es, Akteure zusammenzubringen, die ganz konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung unseres Rechtssystems verfolgen. Im September wurde beschlossen, gemeinsam ein Papier zu erarbeiten, das die von allen geteilten Argumente zusammenträgt, die deutlich machen, warum die Anerkennung der Rechte der Natur heute zwingend erforderlich ist. Am 2. März wurde dieses Papier in einem ersten Beratungsprozess teilweise fertiggestellt. Am 18. März wird dieser Prozess fortgeführt und soll in einem nächsten Schritt mit der Beratung über konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechts fortgeführt werden. Interessenten, die an diesem Prozess mitwirken wollen, wenden sich bitte an info@rechte-der-natur.de.
Das erste Vernetzungstreffen am 24. September im HAUS DER ZUKUNFT wurde von allen TeilnehmerInnen als ein erfolgversprechender Anfang gewertet. Fast 20 TeilnehmerInnen aus ganz Deutschland, darunter VertreterInnen des World-Future Council, des NABU, der Böll-Stiftung, PETA, Earth Client, Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie der Grünen, Juristen und Philosophen hatten an diesem ersten Gespräch teilgenommen. Zweck des Treffens war das gegenseitige kennenlernen und erste Sondierungsgespräche, wo es Übereinstimmungen oder auch divergierende Einschätzungen und Ziele gibt. Weitere Treffen sollen folgen.
Die Deutsche Wildtierstiftung hat in Baden-Württemberg eine Petition zu Gunsten der Rothirsche gestartet. Ihr Anliegen:
Vor allem in Baden-Württemberg geht es dem Hirsch an den Kragen. Hier darf er nur in fünf Rotwildbezirken existieren, die zusammen 4 % der Landesfläche umfassen.
Auf 96 % muss er per Gesetz ausgerottet werden.
Deshalb fordern wir: Mehr Lebensraum für den Hirsch in Baden-Württemberg!
Im März musste das Vernetzungstreffen für Akteure, die Eigenrechte der Natur einfordern, wegen der Corona-Krise abgesagt werden. Nun machen das Haus der Zukunft/Rechte der Natur und der in Hamburg ansässige World Future Council einen neuen Anlauf. Der neue Termin ist der 24. September 2020, ab 11.00 h. Das Treffen findet physisch, für alle die teilnehmen wollen und können im Haus der Zukunft in der Osterstrasse 58, in Hamburg Eimsbüttel statt. Um auch TeilnehmerInnen, die nicht nach Hamburg kommen können, die Teilnahme auch zu ermöglichen, gibt es auch die Option sich über ein Vidokonferenztool zuzuschalten. Nachfragen per Mail an: christine.ax@rechte-der-natur.denbsp]
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie von Bündnis 90/Die Grünen haben sich für Forderung nach Eigenrechten der Natur im neuen Grundsatzprogramm der Grünen ausgesprochen. Das neue Grundsatzprogramm befindet sich derzeit in der letzten Phase des umfangreichen Beteiligungsverfahrens, den die Grünen organisiert haben. Ob diese Forderung sich tatsächlich im Grundsatzprogramm wiederfinden wird, entscheidet sich spätestens auf dem Programmparteitag Ende des Jahres.
Es ist nicht so häufig, dass Bücher über die „Zukunftsfrage Artensterben“ in der SPIEGEL-Bestseller-Liste landen. Mit ihre 238 Seiten starken Buch „Über Leben“ ist es Dirk Steffens und Fritz Haberkus geschafft, dieses bisher unterbewertete Thema öffentlichkeitswirksam aufzubereiten und zu sehr erfolgreich zu vermarkten.
Die Zahl der Rechtsexperten, die sich für eine solche Weiterentwicklung unseres Rechtssystems aussprechen, wächst. So lässt Jens Kersten, Professor für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften an der LMU München, in seinem jüngst erschienen Aufsatz "Natur als Rechtssubjekt" keinen Zweifel daran, dass Eigenrechte der Natur mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und dass sie eine notwendige und logische Antwort auf das Anthropozän sind. "Denn Rechte" so Kersten, "sind der Schlüssel zur modernen Gesellschaft. Deshalb liegt die Antwort auf die ökologischen Herausforderungen des Artensterbens, der Globalvermüllung und des Klimawandels nicht in einer Kritik der Rechte, sondern in einer verfassungsmäßig verankerten Anerkennung der Rechte der Natur - als Ausdruck eines neuen ökologischen Liberalismus im Anthropozän."
Das Bündnis für Tierschutzpolitik, bestehend aus Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Menschen für Tierrechte, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz und PROVIEH, kritisiert die Vorgehensweise der Bundesregierung zur sogenannten »Zukunftskommission Landwirtschaft«: Ohne Beteiligung der Tierschutzverbände wurde bereits eine Vereinbarung zur Arbeitsweise der beabsichtigten »Zukunftskommission« mit dem Deutschen Bauernverband und dem losen Zusammenschluss »Land schafft Verbindung« getroffen. Bundeskanzlerin Merkel hatte zuvor den Deutschen Bauernverband und »Land schafft Verbindung« dazu aufgefordert, ein Konzept für die Zukunftskommission zu erarbeiten, das auch die Zusammensetzung des Gremiums betrifft. Der Vorschlag wurde nun an die Bundeskanzlerin übergeben.
Die Hamburger Imitative Rechte der Natur/Biokratie begrüßt den PETA-Vorstoß beim Verfassungsgericht eine Klage einzureichen, die unter anderem das Ziel verfolgt, Tiere als Beschwerdeführer zuzulassen. Denn weder Tiere noch die Natur dürfen wie Sachen oder als Ware behandelt werden. Das damit verbundene Leid und Unrecht für jedes Leben, muss beendet werden. Um dieses Ziel zu erreichen sind Eigenrechte für Tiere und ihre Anerkennung als nicht menschliche Personen ein wichtiger Meilenstein.
Berlin, 1. November. Menschen bevorzugen Partner, die sie gut riechen können. Affen unterscheiden zwischen gut und böse. Sie lügen und amüsieren sich darüber. Die Sprache der Präriehunde kennt Verben, Nomen und Adjektive und ist mit unserer Sprache vergleichbar. Was also unterscheidet den Menschen vom Tier? Warum behandeln wir Tiere immer noch wie Sachen? Der diesjährige PETA Tierrechtskongress beschäftigte sich aus biologischer, theologischer, philosophischer und juristischer Perspektive mit den Ursachen und Folgen des "Speziesismus" und den Tierrechten in Deutschland und der Welt. Das Fazit: Tiere können Träger eigener Rechte sein. Die Mauer der Ausschließung tierischer Rechtsperson als Personen wird weiter fallen.
Die Kartäusernelke. Früher war sie überall zu finden. Auch sie ist auf dem Rückzug. CC-BY-NC 3.0 Urheber Grand-Duc, Wikipedia
Bisher galt die Aufmerksamkeit der Naturschützer vor allem den bedrohten Arten. Das war möglicherweise ein Fehler. Denn nicht nur diese Arten sind auf dem Rückzug. Auch viele Allerweltsarten, die als Lebensraum für Insekten und Vögel so wichtig sind, sind massiv auf dem Rückzug. Nachdem Landschaftsökologen dies für Mecklenburg-Vorpommern bereits nachweisen konnten, scheint dieser Befund nun auch für die Entwicklung in ganz Deutschland zuzutreffen.
Dr. Georg Winter, HAUS DER ZUKUNFT beteiligt sich an der 3. PETA Tierrechtskonferenz gegen Speziesismus. Unter dem Motto „Tiere sind auch nur Menschen“ werden Wege zur Etablierung eines gerechten und friedlichen Miteinanders von Mensch und Tier aufgezeigt. Vorträge und Diskussionen beleuchten die Wesensgleichheit und -unterschiedlichkeit von Mensch und Tier. Es wird die Frage nach speziesistischen Strukturen u.a. in der Theologie, der Philosophie und im Rechtssystem aufgeworfen. Die Expert*innen sprechen über Wege zur Überwindung dieses Unterdrückungssystems, beruhend auf der Achtung von Bedürfnissen und Rechten von Mensch und Tier.
Die Wirtschaftswissenschaft bedient sich zu Unrecht der 250 Jahre alten Arbeiten von Adam Smith, um ihre interessengeleiteten und die Existenz der Menschheit gefährdenden Theorien zu begründen. Sie macht aus dem vor 70000 Jahren als Mittel zum Zweck erfunden Geld, einen Selbstzweck. Sie hat einen falschen Arbeitsbegriff und ignoriert, dass der Mensch selber Natur ist und die Natur ein Selbstorganisationsprozess (Evolution), den wir schützen müssen. Dr. Irene Schöne fordert in ihrem Buch "Fair Economics" eine mit dem neusten Stand der Wissenschaft vereinbare ökonomische Theorie.