Wird Irland die Rechte der Natur in seiner Verfassung verankern?
Irland: Bürgerrat empfiehlt Rechte der Natur in der Verfassung
schlägt u.a. Änderungen an der Verfassung vor. Das Recht irischer BürgerInnen auf eine saubere, gesunde und sichere Umwelt soll in der Verfassung verankert werden und die Natur mit Eigenrechten ausgestattet werden. Diese Rechte sollen außerdem konkretisiert werden.
Die Empfehlungen der Bürgerversammlung hierzu im Detail:
„Es sollte ein Referendum des Volkes über eine Verfassungsänderung im Hinblick auf den Schutz der Biodiversität geben. In dem Referendum soll über folgendes abgestimmt werden:
- Materielle Umweltmenschenrechte, z. B. das Recht auf eine saubere, gesunde und sichere Umwelt; ein Recht auf ein stabiles und gesundes Klima; künftigen Generationen auf diese oder andere Umweltrechte.
- Umweltverfahrensrechte, z. B. die Rechte von Aarhus in Bezug auf den Zugang zu Umweltinformation, Öffentlichkeitsbeteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsprozessen und Justiz in Umweltfragen.
- Materielle Rechte der Natur, die die Natur als Inhaberin von Rechtsansprüchen anerkennen, vergleichbar mit Unternehmen oder Personen, z.B. um zu existieren, zu gedeihen/zu verewigen und wiederhergestellt zu werden, wenn sie degradiert werden; nicht zu sein verschmutzt/geschädigt/degradiert.
- Verfahrensrechte für die Natur, z. B. als Partei bei Verwaltungsentscheidungen, Rechtsstreitigkeiten usw. wo Rechte beeinträchtigt sind oder wahrscheinlich beeinträchtigt werden.“