Wer keine Rechte hat, wird verachtet
Pressemitteilung
Rechte der Natur – Menschenrechte – Biokratie 2017
-wer Rechte hat wird geachtet, wer keine Rechte hat wird verachtet-
Vierte Jahrestagung, 9. und 10. November 2017 in Ottensoos und Nürnberg
„Die Menschwürde achten, sämtliches Leben in seiner Vielfalt würdigen, Leben erhalten und fördern, Wertkonflikte in gewissenhafter Abwägung entscheiden und bedrohtes Leben entschlossen verteidigen.“ – das ist das Ziel der Initiative „Rechte der Natur/Biokratie“ von Dr. Georg Winter, HAUS DER ZUKUNFT Hamburg (www.haus-der-zukunft-hamburg.de; www.rechte-der-natur.de). Unterstützt wird der Hamburger Umweltpionier von Politikern, Juristen, Wissenschaftlern und vielen Betriebswirten. Mit der jüngst erschienen 20-bändigen Schriftenreihe (Metropolis-Verlag) zum Thema Rechte der Natur/Biokratie, mit Expertentagungen und dem mehrfach verliehenen Biokratie-Preis soll auch die deutsche Öffentlichkeit davon überzeugt werden, dass neben der Würde des Menschen auch die Würde der Natur im Grundgesetz verankert werden muß.
Die vierte Jahrestagung „Rechte der Natur – Menschenrechte – Biokratie 2017“ wird organisiert von Prof. Dr. Volker Stahlmann. Sie findet in Ottensoos (Landkreis Nürnberger Land) und in Nürnberg statt. Sie ist inhaltlich und räumlich zweigeteilt (siehe auch www.kulturbahnhof-ottensoos.de, www.rechte-der-natur.de).
Am 9. November von 14:00 h bis ca. 20:00 h informieren führende Experten im Kulturbahnhof Ottensoos (ca. 20 km östlich von Nürnberg) über die Ziele der Initiative und den weltweiten Stand der Diskussion im politischen, rechtlichen und ökonomischen Bereich. Sie entwickeln Antworten auf die Frage, wie die Rechte der Natur in der Realität der Gesellschaft verankert werden können. Die gesamte Veranstaltung wird von Dr. Jörg Leimbacher, Rechtsanwalt in Bern und Fachautor, moderiert. Diese Expertengespräche finden mit Voranmeldung statt. Ort: KULTURBAHNHOF OTTENSOOS, Bahnhofstraße 11, 91242 Ottensoos (www.kulturbahnhof-ottensoos.de)
Am 10. November wird die Tagung in Nürnberg ohne Anmeldung und mit freiem Zugang von 17:00 h bis 21:30 h weitergeführt. Sie steht unter dem Motto „Nürnberg Nachhaltig – Natürliche Ressourcen und Rechte der Natur“ (www.nuernberg.de/internet/umweltreferat). Nürnberg als Stadt der Menschenrechte und des Friedens sowie Biometropole stellt ihren Weg bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie vor – insbesondere im Hinblick auf Naturschutz und Flächenpolitik. Der als Aktivist für Gemeinwohlökonomie bekannte Christian Felber sowie Dr. Kora Kristof vom Grundsatzreferat des Umweltbundesamtes werden ihre Vorstellungen über Ressourcenschutz und eine zukunftsfähige Verbindung mit einer Ökonomie des guten Lebens präsentieren und sich einer Podiumsdiskussion stellen.
Ort: ALTES RATHAUS NÜRNBERG, Schöner Saal, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg.
Der Organisator der vierten Jahrestagung, Prof. Dr. Volker Stahlmann, war bis 2010 Professor für Betriebswirtschaftslehre, Material- und Produktionswirtschaft, Logistik sowie Umweltverantwortliche Unternehmensführung an der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg. Nach seiner Emeritierung sanierte er mit seiner Frau Renate Kirchhof-Stahlmann den denkmalgeschützten Bahnhof in Ottensoos (Mittelfranken) und betreibt seither ein „Forum für nachhaltige Entwicklung mit dem Kunstmuseum Renate Kirchhof-Stahlmann“. Die Kunst soll hierbei Mittlerin zu einer Kultur der Nachhaltigkeit sein, in der der Mensch sich wieder als Teil der Natur versteht und sich mit ihr in einer („Über-) Lebens- und Schicksalsgemeinschaft verbündet.
Trotz vieler umweltpolitischer Maßnahmen und Weiterentwicklungen des Umweltrechts ist es in Deutschland und weltweit nicht gelungen, den Trend zur Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu stoppen. Immer mehr Juristen und Ökonomen sind daher überzeugt: Wir brauchen nicht noch mehr Umweltgesetze, sondern wir müssen das Primat der Natur anerkennen, sie als Rechtssubjekt achten, wenn wir die Transformation in eine Postwachstumsgesellschaft mit weniger Umweltverbrauch schaffen wollen, denn: „wer Rechte hat wird geachtet, wer keine Rechte hat, wird verachtet.“1 Dass nicht nur Personen, sondern auch Personenverbindungen oder Vermögensmassen Rechtssubjekte sein können ist bekannt; dass auch Flüsse oder große Naturreservate mit Eigenrechten ausgestattet werden können, haben Neuseeland und Indien in jüngster Zeit vorgemacht2. In Ecuador trat 2008 eine Verfassung in Kraft, welche die Natur zum Rechtssubjekt erklärte.
Das Ziel, der Natur Eigenrechte zuzugestehen, findet weltweit immer mehr Anhänger (Siehe u.a.: https://www.earthlawcenter.org; http://therightsofnature.org/rights-of-nature-tribunal-paris/; www.elga.world), denn es liegt im ureigensten Interesse des Menschen selbst, sie zu erhalten und sie nicht unter einem maßlosen anthropozentrischen Herrschaftsanspruch zu vergewaltigen. Der Mensch ist Teil der Natur und muss begreifen, dass er sich durch die Ausbeutung der Natur selbst vernichtet. Die Natur braucht uns zwar nicht, aber wir brauchen die Natur.
Pressekontakt: Christine Ax, ax@christineax.de, Tel: 04381 409 1117 und 0151 26691150.