Schweiz: Volksinitiative Grundrechte für Schimpansen
Schimpansen könnten dann ihre Rechte einklagen (lassen)
Der Tierphilosoph stellt in diesem Interview klar, dass die Initiative ausschließlich das Grundrecht auf Leben und die Unversehrtheit von Körper und Geist abzielt, dies sei nicht vergleichbar mit den allgemeinen Menschenrechten, die sehr viel umfassender sind. Begründet wird diese Forderung mit dem Verweis auf die enge Verwandtschaft zwischen Menschen und großen Menschenaffen. Immerhin gehöre auch der Mensch zu den großen Menschenaffen. Schimpansen seien sehr soziale und intelligente Tiere. Sie kennen komplexe Kommunikationsformen und könnten ihr Leben weniger gut oder weniger schlecht verbringen. Sollte die Volksinitiative durchkommen, hätten Schimpansen erstmals das Recht ihre Grundrecht – unter Inanspruchnahme einer Rechtsvertretung - einzuklagen. Wild betone, dass dies nichts Ungewöhnliches sei. Bei kleinen Kindern sei das auch der Fall. Nicht alle Menschen, die Rechte haben, könnten sich selbst vertreten. Ob man verlässlich wissen könne, was ein bestimmter Affe oder ein bestimmtes Kleinkind will, sei zwar schwierig. Aber es sei ohne weiteres möglich die körperliche Versehrtheit oder den Eingriff in die Integrität des Körpers festzustellen. Nicht so einfach, aber machbar, verhalte es sich mit der psychischen Unversehrtheit. Aber auch da: Schimpansen könnten sich zum Beispiel langweilen, Verhaltensstörungen entwickeln und man könne durchaus feststellen, ob sie sich gut oder schlecht fühlen.