Prof. Klaus Bosselmann: Das Konzept der Treuhandschaft für die Erde
Treuhandschaft für die Gemeingüter und Natur
Seit dem ersten Erdgipfel 1972 in Stockholm hat sich ein Völkerrecht entwickelt, das eine generelle Rechtspflicht der Staaten zum Schutz der globalen Umwelt in sich trägt. Bis heute wird diese Verpflichtung aber nur in Ausschnitten wahrgenommen - Luft, Gewässer, Arten, Klima - und in völlig unzureichender Weise. Nach 50 Jahren hat die Ökologiekrise ein Ausmaß angenommen, das die Menschheit insgesamt und mit ihr ein Großteil des Lebens auf der Erde existenziell gefährdet. Um diese katastrophale Fehlentwicklung umzukehren, reicht stärkerer Druck auf Regierungen, so wichtig dies ist, allein nicht aus. Wir alle und insbesondere Staaten müssen sich als Treuhänder der Erde verstehen und danach handeln. Die Treuhandverantwortung für Gemeingüter und Natur ist Teil der vorindustriellen Rechtsgeschichte, wird in indigenen Kulturen nach wie vor gelebt und muss zu einer Verantwortung gegenüber der Erde insgesamt entwickelt werden. Der Vortrag von Prof. Klaus Bosselmann zeigt, wie dies rechtlich und institutionell zu verstehen ist und welche Schritte zu einer Treuhandschaft für die Erde bisher unternommen wurden.