Pressekonferenz Rechte der Natur: Eine Aufforderung zur Grundgesetzreform
Es macht einen Unterschied: Rechte für die Natur
Gesellschaftlicher Wandel hat schon immer zu Veränderungen des rechtlichen Rahmens geführt. Wir leben in einer Zeitenwende. Ob die Menschheit in Zukunft noch ein lebenswertes zu Hause haben wird, hängt davon ab, ob es uns gelingt, unseren Krieg mit der Natur zu beenden.
Alles was lebt, ist aufeinander angewiesen. Sowohl unsere Grundrechte als auch unsere Menschenwürde sind in Gefahr, wenn die schnell fortschreitenden Zerstörung der Natur - vom Klimawandel bis zum sechsten großen Artensterben - anhält.
Dass die vielen Umweltschutzgesetze und Verordnungen bisher den Schutz der Natur nicht leisten konnten, liegt daran, dass unser Recht anthropozentrisch ist. Es bietet keine ausreichende Rechtsgrundlage. Unser Recht verhindert die Zerstörung der Natur nicht, es regelt sie zugunsten des Menschen. Damit das anders wird, müssen die Rechte der Natur im Grundgesetz verankert werden, als Garant für eine ökologische Weiterentwicklung unseres Rechtssystems.
Eine gut verständliche Erläuterung des rechtlichen Hintergrundes mit vielen Beispielen, warum eine Grundgesetzreform einen großen Unterschied macht, finden sie hier zum download.
Das Netzwerk Rechte der Natur steht mit dieser Einschätzung und mit dieser Forderung nicht allein. Die weltweite Bewegung für die Rechte der Natur wächst und es gibt immer mehr Beispiele dafür, dass die Rechte der Natur den entscheidenden Unterschied machen, wenn es darum geht, die Natur zu schützen. Und auch immer mehr deutsche Rechtsexperten vertreten diese Auffassung und setzen sich für die Rechte der Natur und eine Grundgesetzreform ein (z.B. der Staatsrechtler Prof. Jens Kersten (LMU) oder Prof. Fischer-Lescano, Universität Bremen)
In Ecuador schreiben die Rechte der Natur schon heute Rechtsgeschichte und verändern die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Natur radikal. Panama und Chile ziehen nach. Mit dem Mar Menor wird auch in Europa erstmals ein Ökosystem als Rechtspersönlichkeit anerkannt.
Das Netzwerk Rechte der Natur fordert den Bundestag auf, eine Reform des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen. Die Gründerväter unserer Republik, hätten es sicher so gewollt. Denn die Würde des Menschen, die im Zentrum unserer Verfassung steht, setzt eine intakte Natur voraus und nichts gefährdet sie mehr, als die fortschreitende Zerstörung von Mutter Erde.
Das Netzwerk Rechte der Natur fordert den Bundestag daher auf, eine Grundgesetzreform auf den Weg zu bringen, die die Rechte der Natur im Grundgesetz anerkennt, damit der Schutz der Natur als Lebensgrundlage tatsächlich möglich wird. Und es wird seinen Vorschlag auf allen Ebenen vorstellen und erläutern. In Bayern hat der Kampf um diesen Wandel mit dem Volksbegehren Rechte der Natur Bayern bereits begonnen.
Das Netzwerk Rechte der Natur ist ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Umwelt-ExpertInnen, Organisationen, WissenschaftlerInnen und BürgerInnen, das in den letzten Monaten einen Vorschlag für eine Grundgesetzreform erarbeitet hat.
Der Reformvorschlag des Netzwerkes Rechte der Natur betrifft die § 1 bis §3 und den § 19 des Grundgesetzes.
Das Bündnis wurde von ExpertInnen und JuristInnen aus aller Welt unterstützt.
Hier geht es zum Gesetzesvorschlag und seiner Begründung
Hier geht es zur gutachterlichen Stellungnahme, die die juristische Seite erläutert und erklärt, warum die Rechte der Natur so wichtig sind.
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