PETA-Verfassungsklage ohne Begründung abgelehnt: Verfassungsrichter entziehen sich der Auseinandersetzung um die Rechtsfähigkeit von Tieren
Im November 2019 hatte die Tierrechtsorganisation im Namen von Ferkeln, bei Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Es war einer der vielen Initiativen die PETA im Rahmen ihrer Kampagne „Grundrechte für Tiere“ unternahm. Fast zwei Jahre haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe gebraucht, um diese Klage nun ohne Begründung abzulehnen. Welch ein Armutszeugnis. Nach der Robbenklage vor 30 Jahren war dies der zweite Versuch im Namen von Tieren zu klagen und die Rechtsfähigkeit von Tieren zu erlangen.