PETA Klage: Was ist ein „vernünftiger Grund“ zum Töten von Tieren?
Was ist ein „vernünftiger Grund“ zum Töten von Tieren?
PETA hat drei Strafanzeigen gegen große deutsche Schlachthöfe eingereicht, um gerichtlich klären zu lassen, warum Tiere millionenfach getötet werden, obwohl es in Deutschland verboten ist, Wirbeltiere ohne „vernünftigen Grund“ zu töten.
Laut § 17 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gilt:
„Es ist verboten, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Dieses Gesetz folgt einem Regel-Ausnahme-Prinzip: Die Regel ist das Tötungsverbot, eine Ausnahme besteht nur, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.
Weitere Hintergründe:
Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Das generelle Verbot der Tötung ohne triftigen Grund unterstreicht den Eigenwert des Tierlebens und soll willkürliche oder nicht gerechtfertigte Tötungen verhindern.
Die Ausnahmeregelung des „vernünftigen Grundes“ soll die Interessen und Bedürfnisse von Menschen berücksichtigen – in Fällen, in denen eine Tötung als ethisch oder sachlich vertretbar erscheint.
Doch was ist ein „vernünftiger Grund“?
Das Gesetz selbst definiert den Begriff nicht. Die Auslegung obliegt den Behörden und Gerichten. Die Gesetzesbegründung von 1972 stellt klar: Ein vernünftiger Grund muss ein Interesse sein, das dem Überlebensinteresse des Tieres gleichwertig ist. Kulturelle Motive wie Geschmack, Tradition oder gesellschaftliche Akzeptanz gelten demnach nicht als vernünftige Gründe.
Die Rechtsprechung hat ergänzt: Ein Grund ist nur dann vernünftig, wenn er triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss beachtet werden – das heißt, die Tötung muss „geeignet, erforderlich und angemessen“ sein, um den angestrebten Zweck zu erreichen.
Die industrielle Massentierhaltung zur Nahrungsmittelproduktion beruft sich auf den „vernünftigen Grund“. Doch dieser ist hoch umstritten, denn:
- Fleisch ist zur Deckung des menschlichen Nährstoffbedarfs nicht erforderlich. Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung ist eine rein pflanzliche Ernährung vollwertig.
- Die Interessen der Tiere – nicht getötet zu werden und kein Leid zu erfahren – werden in der Abwägung häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
- Auch ökologische, gesundheitliche und klimatische Argumente sprechen gegen Massentierhaltung und die damit verbundene Tötung.
Die zentrale Aussage lautet daher: Es ist ausgesprochen unvernünftig, Tiere zu töten, um Fleisch zu essen.
PETA hat deshalb Strafanzeigen gegen drei große Schlachtbetriebe erstattet – mit der Begründung, dass die millionenfache Tötung von Tieren zu Nahrungszwecken ohne vernünftigen Grund und somit rechtswidrig sei.
Gerichte haben den Begriff des „vernünftigen Grundes“ in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt – oft unter Einbeziehung gesellschaftlicher Anschauungen. Das Bundesverwaltungsgericht etwa entschied 2019, dass das millionenfache Töten männlicher Küken nicht länger als vernünftiger Grund gelten könne – gewährte jedoch eine Übergangsfrist.
Die Frage, ob das Töten von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion einen „vernünftigen Grund“ darstellt, ist somit ein zentraler Streitpunkt im deutschen Tierschutzrecht – und Gegenstand aktueller juristischer Auseinandersetzungen.
Zur Übersichtsseite mit allen Materialien rund um die PETA Tierschutzkonferenz.