Neuseeland und Indien: Flüsse als Rechtspersonen anerkannt
Zwei heiligen Flüssen Indiens wurde kürzlich der Status einer Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Das Oberste Gericht des nordindischen Staates Uttarakhand, in dem der Ganges entspringt, sprach dem Ganges und seinem Nebenfluss die Eigenschaft zu, dass sie "lebendige Wesen sind, die den Status einer Rechtspersönlichkeit haben“ und folglich auch „alle damit verbundenen Rechte.“
Auch Neuseeland ist diesen Schritt – nicht zum ersten Mal – gegangen und anerkannte den Fluss Whanganui als Rechtspersönlichkeit, deren Rechte von zwei Wächtern ab sofort eingeklagt werden können. Über 140 Jahre kämpften, die an diesem Fluss lebenden Maori-Stämme um die Anerkennung des Flusses als ihren Vorfahren und als eigenständiges lebendiges Wesen.
Die beiden indischen Richter Rajeey Sharma und Alok Singh erklärten, dieser Schritt sei notwendig geworden, weil der heilige Ganges in Lebensgefahr sei.
Der Ganges ist nicht nur der längste Fluß Indiens sondern vor allem der schmutzigste. Industrieabwässer gefährden alles Leben. Viele Inder gehen davon aus, dass der Ganges heilige und damit auch heilende Eigenschaften hat und nehmen regelmäßig rituelle Bäder.
Die Richter sahen sich zu diesem Schritt auch deshalb gezwungen, weil die tieferliegenden Anliegerstaaten des Ganges nicht bereit waren, in Sachen Umweltschutz zu kooperieren.
Diese Entscheidung fiel wenige Tage, nachdem Neuseeland diese Rechte dem Whanganui River zugestanden hatte. Er ist der erste Fluss weltweit, dem dieser Status zuerkannt wurde. Das indische Urteil bezieht sich in seiner Argumentation auf diese Entscheidung und benannte drei Personen, die die Rechte des Flusses vertreten werden. Das Gerichte setzte eine Frist von drei Monaten, bis zu der dieses Ganges-Management-Board seine Arbeit aufnehmen muss.
Der Whanganui auf Neuseelands Nordinsel wird von den dort lebenden Maori als heilig und als ihr Vorfahr angesehen. Nun kann er von zwei Wächtern vor Gericht vertreten werden. Minister Chris Finlayson, der die Verhandlungen Neuseelands in dieser Angelegenheit leitete sagte: „Mir ist bewusst, dass einige Menschen es als ziemlich seltsam ansehen, einer natürlichen Ressource Persönlichkeitsrechte zu verleihen. Aber es ist dasselbe wie bei Familienstiftungen, Unternehmen oder Gesellschaften“.„Wir haben diesen Fluss schon immer als Vorfahren angesehen. Darum sind wir hier initiativ geworden“, erklärt Gerrard Albert, der leitende Verhandelnde für den Stamm der Whanganui iwi. „Wir haben darum gekämpft, einen legalen Status zu erlangen, damit alle anderen verstehen können, dass aus unserer Sicht der Fluss eine lebendige Einheit ist, ein unteilbares Ganzes im Gegensatz zum traditionellen Modell der letzten 100 Jahre, welches bedeutete, ihn unter dem Aspekt Eigentum und Management zu behandeln“.