Nachhaltigkeitsgerichtstag NRW diskutiert am 30. November die Rechte der Natur
Dr. Peter C. Mohr informiert auf dem Nachhaltigkeitsgerichtstag über die Grundgesetz-Initiative des Netzwerkes Rechte der Natur
Die Veranstalter weisen darauf hin, dass die Zeit drängt und dass der rechtliche Rahmen entscheidend für eine erfolgreiche sozial-ökologische Transformation it. Der Nachhaltigkeitsgerichtstag geht mit Expert*innen aus dem juristischen Bereich, der Nachhaltigkeitswissenschaften sowie Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft den genannten Fragestellungen nach und erarbeitet Empfehlungen für die Politik. Mehrere Nationalstaaten weltweit haben inzwischen Rechte der Natur in ihre Verfassungen aufgenommen, einzelne Bundesländer haben das Grundprinzip der Nachhaltigkeit in der Landesverfassung verankert. Wäre ein solcher Paradigmenwechsel auch in Deutschland und NRW denkbar? Im Fokus stehen dabei auch die Auswirkungen von Naturschutz-Gesetzen auf lokale und subnationale Behörden und Entscheidungsträger*innen in Bezug auf Planung, Governance, Management und Überwachungsmechanismen. Weiterhin beschäftigt sich der Nachhaltigkeitsgerichtstag mit den Zukunftsherausforderungen, die sich unter den Zielsetzungen der Nachhaltigkeit an das Umweltrecht stellen und diskutiert sowohl über Weiterentwicklungspotentiale des Umweltrechts als auch darüberr, welche wirkungsvollen und innovativen Ansätze umweltrechtlicher Steuerung es bereits gibt oder geben sollte.