NABU: Eigene Rechte für die Natur ins Grundgesetz einbringen!
Die Bundesvertreterversammlung des NABU hatte sich für diesen Schritt ausgesprochen
Die Bewegung, der Natur oder ihren Bestandteilen Rechte einzuräumen, ist nicht neu. So enthält beispielsweise die Verfassung von Ecuador seit 2008 – als weltweit erste – Rechte der Natur. Auch in Europa zeichnet sich eine Veränderung ab: Der Senat in Madrid hat im September nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses mit großer Mehrheit beschlossen, dass die stark belastete Salzwasserlagune Mar Menor an der spanischen Mittelmeerküste als erstes Ökosystem Europas eine eigene Rechtspersönlichkeit mit einklagbaren Rechten erhält. Hier kann nun jeder Bürger – auch wenn er nicht selbst betroffen ist – die Justiz wegen einer vermuteten Verletzung von Rechten der Lagune anrufen.
Als Folge einer weltweiten Kampagne des NABU-Dachverbands BirdLife International, bekräftigte die UN-Generalversammlung im Juni 2022 zudem ein Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltig genutzte Umwelt. Diese und weitere Beispiele aus der ganzen Welt geben Rückenwind für das Anliegen, die Natur per Grundgesetzänderung zu einer eigenen juristischen Person zu machen.
Hintergrund: Bundesvertreterversammlung
Die Bundesvertreterversammlung ist das wichtigste beschlussfassende Gremium des NABU. Ehrenamtlich Aktive in den Landesverbänden wählen dazu Delegierte, die hier einmal im Jahr zusammenkommen. Sie wählen das Präsidium, beschließen den Haushalt und entscheiden darüber, welchen Themen und Projekten sich der Verband schwerpunktmäßig widmen wird.
Mit mehr als 875.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Für Rückfragen: Kari Fintzen, Volljuristin mit Schwerpunkt Naturschutz- und Umweltrecht, Tel. +49 (0)1522 17 22 241, E-Mail: Kari.Fintzen@NABU.de