Mar Menor: Rechtspopulisten erheben Verfassungsklage
Wie berichtet, hatte es die Gesetzgebungsvolksinitiative (ILP) im letzten Jahr geschafft, die 600.000 Unterschriften zu sammeln, die in Spanien erforderlich sind, um ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen.
Das Gesetz 19/2022 erkennt das Recht des Mar Menor an, "als Ökosystem zu existieren und sich natürlich zu entwickeln" und es verbrieft ihm "Rechte auf Schutz, Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung".
Dr. jur. Christine Fuchs, weist in ihrem Mar-Menor-Verfassungsklage-Verfassungsblog darauf hin, dass am 7. Februar 2023, das spanische Verfassungsgericht einer Verfassungsklage gegen das Gesetz stattgegeben hat, die von Mitgliedern der Vox-Fraktion eingereicht wurde. Neben angeblichen Verstößen gegen das Recht auf Privateigentum und die Berufsfreiheit stellt Vox auch die Rechtsgrundlage des Gesetzes in Frage, da es die landwirtschaftlichen Aktivitäten in der Region unverhältnismäßig einschränke. Sie halten das Konzept der Naturrechte für verfassungsrechtlich unklar. Jede Entscheidung oder Sanktion, die auf der Grundlage des Gesetzes getroffen wird, wäre rechtlich unsicher und daher nichtig.
Die Autorin, die in der Presseabteilung des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu Fragen des Wirtschafts- und Kartellrechtes Auskunft erteilt, war bei der Konrad Adenauer Stiftung für Lateinamerika zuständig nachdem sie als Wirtschaftsjuristin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig war. Auch sie nicht ganz von dem Konzept überzeugt und warnt vor öko-populistischen Forderungen, vorschnellen Schritten und an der Übertragbarkeit indigener Rechtsvorstellungen nach Europa.
Ihr Fazit: „Zweifellos erfordern die immer dringlicheren Forderungen nach mehr Umwelt- und Klimaschutz neue rechtliche Wege. Gut begründete juristische Präzedenzfälle können kreative und fortschrittliche Lösungen für ein komplexes Problem bieten. Um jedoch populistischen Bewegungen, für die jede argumentative Schwäche eine leichte Beute ist, keinen Auftrieb zu geben, müssen übereilte Entscheidungen vermieden werden. Jedes neue Konzept der "ökologischen Gerechtigkeit", auch wenn es die besten Absichten hat, muss verfassungsrechtlich einwandfrei sein, sich in die spezifischen Rechtstraditionen und -kulturen jedes Landes oder jeder Region einfügen und darf seine Wirkung nicht vernachlässigen."
Ihr Beitrag ist ganz sicher eine Aufforderung, auch in Deutschland die Verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Rechte der Natur sehr ernst zu nehmen, was in diesem Fall nichts anderes bedeuteten dürfte, als die Ökologisierung des Grundgesetzes an die erste Stelle zu stellen, um so klare Verhältnisse zu schaffen.