LTO: Bislang ging es immer um die Perspektive des Menschen
Jula Zenetti weist darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz zwar sehr erfreulich sei, da der Artikel 20a GG erstmals eine Hauptrolle gespielt habe. Allerdingdings sei dies wieder einmal mit Blick auf die Grundrechte von Menschen geschehen. Und daher werde an dieser Stelle auch wieder klar: Es geht bisher immer um die Perspektive des Menschen, ein Staatsziel im GG verschafft einem Ökosystem keine durchsetzbare Rechtsposition. Auch die Verbandsklagen sei ein Fortschritt, aber alle umweltrechtlichen Normen können dadurch nicht gerichtlich durchgesetzt werden. Immer noch könne niemand eine Verletzung von Art. 20a GG gerichtlich geltend machen, wenn sie nicht mit einer Verletzung menschlicher Rechte einhergeht. Dies müsse aber anders werden. Denn die Umweltzerstörung habe mittlerweile ein derart desaströses Ausmaß angenommen, dass alle, auch die Kolleg:innen der eigenen Zunft, über den Tellerrand schauen und offen für die Diskussion um Eigenrechte für die Natur sein sollten, die zunehmend an Fahrt gewinnt.
Jula Zenetti (33) ist Volljuristin und Doktorandin am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig. Beim Umweltrechtler Prof. Dr. Köck promoviert sie zum Thema "Eigenrechte der Natur": Gefördert wird ihre Arbeit im Rahmen des Verbundprojekts „Kompetenznetzwerk Zukunftsherausforderungen des Umweltrechts“ (KomUR) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).