Good News aus Brasilien! Vorschlag zur Verfassungsänderung für die Anerkennung der Rechte der Natur

Blick auf Rio de Janeiro mit der Aufschrift 'Good News', symbolisch für hoffnungsvolle Nachrichten aus Brasilien zur Anerkennung der Rechte der Natur.
Good News aus Brasilien: Vorschlag zur Verfassungsänderung für die Anerkennung der Rechte der Natur, Foto: Canva

Die Bundesabgeordnete Célia Xakriabá hat einen Vorschlag zur Verfassungsänderung (port. Proposta de Emenda Constitucional, PEC) eingebracht, um die Rechte der Natur anzuerkennen.

Durch diese Verfassungsänderung könnte die Regierung für den Schutz und die Erhaltung der Natur zur Rechenschaft gezogen werden, und Verstöße könnten mit Strafen belegt werden. Nach dem Vorbild Ecuadors unternimmt Brasilien damit wichtige Schritte in Richtung einer Zukunft, in der nicht mehr nur der Mensch allein im Zentrum steht, sondern anerkannt und durchgesetzt wird, dass wir ein Teil der Natur sind.

Célia, die 2024 am Internationalen Rights of Nature Tribunal in New York teilgenommen hat und aktiv mit GARN  (Global Alliance for the Rights of Nature)zusammenarbeitet, stärkt mit diesem Vorschlag die wachsende globale Bewegung zur Anerkennung der gesetzlichen Rechte von Ökosystemen und der Natur. GARN  ist eine weltweite Bewegung, die sich für die Anerkennung und Durchsetzung der Rechte der Natur einsetzt. Auch wir, das Netzwerk Rechte der Natur in Deutschland, sind Teil von GARN.

Bereits am 4. Juni 2024 wurde dem brasilianischen Nationalkongress ein erster Änderungsvorschlag zur Bundesverfassung (PEC) vorgelegt, der die Anerkennung der Rechte der Natur vorsieht. Der neue Wortlaut der Verfassung würde „Wesen, die der Natur angehören und für ihren Erhalt notwendig sind, Rechte verleihen“ und auch „nichtmenschlichen Wesen Würde verleihen“.

Eine öffentliche Anhörung, vorgeschlagen von der Abgeordneten Célia Xakriabá und der Nationalen Artikulation für die Rechte der Natur in Zusammenarbeit mit der Gemeinsamen Parlamentarischen Front zur Verteidigung der Rechte der indigenen Völker (Frente Parlamentar Mista em Defesa dos Direitos dos Povos Indígenas), leitete diesen Vorschlag ein.

Einblick in Kapitel 4 des Vorschlages:

  • Art. 1: Die Natur wird als Rechtssubjekt anerkannt und besteht aus allen Lebewesen – Menschen und Nicht-Menschen –, die sie bewohnen und deren Überleben von ihr abhängt.
  • Art. 2: Den Wesen, die die Natur ausmachen, wird das Recht zuerkannt, ihr Leben, ihre Ökosysteme und ihre Erhaltung zu schützen, indem sie das Gleichgewicht ihrer Beziehungen untereinander fördern.
  • Art. 3: Die angestammte und historische Beziehung indigener Völker und anderer traditioneller Gemeinschaften zur Erhaltung der Natur wird anerkannt. Diese Beziehungen werden als garantiertes Recht geschützt, um die Lebensweise dieser Bevölkerungen zu bewahren.

Quellen und weiterführende Links

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