Earth Trusteeship Initiative
Die Erde gehört sich selber und wir brauchen sie
Hier erläutert Prof. Klaus Bosselmann, worum es geht: „Wem gehört die Erde? Uns allen. Oder, genauer, keinem von uns. Die Erde gehört sich selber. Aber wir können ohne die Erde nicht sein. Alles Lebendige ist auf die lebenserhaltenden Systeme der Erde angewiesen. Trotzdem sind wir heute an einem Punkt angekommen, an dem die Integrität der großen Ökosysteme bedroht ist. Die Ökosystem-Wissenschaften zeigen auf, dass wir uns inzwischen Kipp-Punkten nähern: Sie betreffen den Zustand der Atmosphäre und die Biosphäre.
Die Leistungsfähigkeit und der Erhalt der großen Ökosysteme erfordern deren Unversehrtheit. Und das bedeutet nichts anderes, als dass auch unsere sozialen und wirtschaftlichen Systeme auf diese Unversehrtheit angewiesen sind. Das scheint uns aber völlig egal zu sein. Unsere Rechtssysteme tun so, also ob diese Abhängigkeiten vom „Funktionieren“ dieser Ökosysteme nicht existierten. Die Gesetze dienen nur das Wohlergehen von Menschen – einigen mehr als anderen. Aber sie nehmen wenig Rücksicht auf das Wohlergehen künftiger Generationen, anderer Arten und der Erde als Ganzes.
Die Regierung liegt derzeit bei souveränen Staaten, die eher im Wettbewerb stehen als zu kooperieren und an der Erreichung kurzfristiger nationaler Ziele arbeiten. Die Erde wird als etwas Selbstverständliches angenommen und sie hat - genau wie künftige Generationen - keine Stimme bei nationalen oder internationalen Entscheidungen. Das Rechtssystem der Welt ist nicht darauf ausgerichtet, auf die Erde zu hören (die natürlich mit ihrer eigenen Stimme zu uns spricht).
Aber viele Menschen sind sich dieser kollektiven Taubheit bewusst geworden. Sie wollen der Erde eine Stimme geben. Sie verstehen sich selber als Wächter und Treuhänder der Erde. Treuhandschaft für die Erde zu übernehmen bedeutet als Bürger Verantwortung mit dem Ziel zu übernehmen, die Sorge für unsere Erde rechtlich verbindlich zu machen.
Treuhänderschaft bedeutet, sich die Sache bzw. Interessen einer Person oder einer Einheit zu eigen zu machen, und sie als Treuhänder an ihrer Stelle und in ihrem Interesse zu vertreten. So wie in Staaten Regierungen in Treuhänderschaft für ihre Bürger handeln. Anders könnte es auch nicht funktionieren.
Das Schicksal der Menschheit hängt von der Gültigkeit und Wirksamkeit der Menschenrechte und dieser Treuhandschaft für die Erde ab. Um effektiv zu sein, müssen Bürger und Institutionen als Treuhänder der Erde auftreten. Auf dieser Treuhänderschaft beruht unser Verständnis von Gemeinwohl.
Die untrennbare Zusammenhang zwischen Rechten, Verantwortlichkeiten und Treuhandschaft steht im Mittelpunkt der „Earth Trusteeship Initiative“. Dem Zusammenschluss einer großen Zahl an Organisationen, die sich für soziale und ökologische Gerechtigkeit einsetzen und eine Weiterentwicklung des Rechts fordern.
Das erste Ziel wurde jetzt erreicht. Eine gemeinsame Erklärung über die Verantwortung der Treuhänder für Menschenrechte und Nachhaltigkeit. Die die Haager Prinzipien für eine allgemeine Erklärung über die menschlichen Verantwortlichkeiten und die Erdtreuhänderschaft .
Die "Haager Prinzipien" werden am 10. Dezember 2018 auf dem Earth Trusteeship Forum im Friedenspalast in Den Haag anlässlich des 70. Jahrestages der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vorgestellt werden.“
Dr. Klaus Bosselmann
Professor für Recht und Gründungsdirektor des New Zealand Centre for Environmental Law an der University of Auckland. Er hat die OECD, die UN, die EU und die Regierungen von Deutschland und Neuseeland beraten und war Delegierter bei den Erdgipfeln in Rio de Janeiro (1992 und 2012). Er ist Vorsitzender der IUCN-Weltkommission für Umweltrechtsethik-Fachgruppe und Co-Vorsitzende der Global Ecological Integrity Group. Dr. Bosselmann hat 15 Bücher verfasst, 14 Bücher herausgegeben oder mitverfasst und über 100 Artikel geschrieben. Für seine bahnbrechenden Arbeiten zum ökologischen Recht erhielt er zahlreiche Auszeichnungen, darunter den Inaugural Senior Scholarship Prize der IUCN Academy of Environmental Law.